Erfolgreich im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Tobias Kiwitt von Ciper & Coll. informiert:
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Erneuter Prozesserfolg im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, für Ciper & Coll., vertreten durch Rechtsanwalt Tobias Kiwitt vor dem Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 323 O 83/10
Das befasste Landgericht Hamburg hat in dem Verfahren einen fachmedizinischen Sachverständigen involviert. Dieser konstatierte, dass die Behandlung in der Klinik der Beklagten nicht lege artis erfolgt sei. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen, worauf diese sich einliessen. Der Vergleichsbetrag liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt weist unter Bezugnahme auf diesen Fall darauf hin, dass laparoskopische Eingriffe nicht gänzlich risikolos sind. Ein Patient ist daher im Vorfeld der Intervention von seiten der Behandler gründlich über die Risiken aufzuklären und auch alternative Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine konservative Behandlung zu thematisieren. In der vorliegenden Angelegenheit bedauert es Tobias Kiwitt, dass der Haftpflichtversicherer der beklagten Klink nicht bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und den Patienten damit in ein drei Jahre lang andauerndes Gerichtsverfahren getrieben hat. Mit dem Ergebnis zeigt sich der Anwalt von Ciper & Coll. allerdings sehr zufrieden, bestätigt sich einmal mehr, dass es sich gelohnt hat, für den geschädigten Mandanten vor Gericht zu ziehen.
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Datum: 03.09.2013 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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