Lärmbelästigung in der Mietwohnung
ID: 938347
Das Landgericht Berlin hat sich in dieser Entscheidung mit der Mietminderung wegen verschiedenartiger Lärmbeeinträchtigungen auseinandergesetzt. Hinsichtlich der Störungen der Ruhezeit kam das Gericht zu einer Mietminderung. Der Mitmieter muss nicht hinnehmen, dass ein anderer Mieter abends und in der Mittagszeit in einem Mehrfamilienhaus musiziert. Ganz anders sieht es dann aus, wenn Lärm sozialadäquat ist. Insbesondere bei Lärm durch Kinder sind die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof in der Vergangenheit immer sehr kinderfreundlich gewesen. Gestörte Mitmenschen haben nahezu keine Chance gegen den Kinderlärm vorzugehen. Das Urteil liegt ganz auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung.
Das Urteil:
In einem Mehrfamilienhaus verletzt das Üben und Spielen von Elektrogitarre und Schlagzeug unter Einsatz eines Verstärkers zur Mittagszeit und abends nach 20.00 Uhr die durch die Hausordnung und das Gebot der Rücksichtnahme gezogenen Grenzen und beeinträchtigt daher den Mietgebrauch der Mitmieter erheblich. Die auf Grund dieser Lärmbelästigung gemäß § 536 Abs. 1 BGB eingetretene Mietminderung ist mit 5 % der Bruttomiete anzusetzen.
Von einem Spielplatz ausgehende Geräusche durch spielende Kinder sind sozialadäquat und müssen gemäß § 6 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin und dessen Ausführungsvorschriften hingenommen werden. Sie berechtigen den Mieter daher nicht zur Minderung.
(LG Berlin, Urteil vom 15. März 2011 - 65 S 59/10 -, juris)
Fachanwaltstipp Vermieter:
Wenn sich Mieter über Ihren Nachbarn beschweren, können Sie dies nicht einfach ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass unter Umständen der Mietzins gemindert ist und sie wirtschaftliche Nachteile erleiden. Umgekehrt ist vor zu schnellem Aktionismus zu warnen. In dem Fall sollte der Betroffene erst mal angehört werden. Sie sollten außerdem versuchen weitere Zeugenaussagen aus dem Haus zu erlangen. Weitere Schritte können eine Abmahnung und gegebenenfalls auch eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses sein.
Fachanwaltstipp Mieter:
Nicht jede Art von Lärm, berechtigt zur Mietminderung. Hier sollte man sich vorher genau informieren. Andernfalls riskiert man wegen unberechtigter Mietminderung einen Mietrückstand und unter Umständen sogar eine (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses.
Was können wir für Sie tun?
Wir vertreten Sie gegenüber störenden Nachbarn. Wir fordern den Nachbarn zur Unterlassung auf und setzen diese Forderung notfalls im Klagewege durch. Wir fordern den Vermieter dazu auf, seinen Pflichten nachzukommen und den Störer zur Unterlassung zu ermahnen. Notfalls setzen wir auch diese Forderungen gerichtlich durch. Wir prüfen ob ein Anspruch auf Minderung der Miete besteht und setzen auch diesen gegebenenfalls durch.
04.09.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 04.09.2013 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 938347
Anzahl Zeichen: 4076
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 283 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lärmbelästigung in der Mietwohnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens ...
Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Siegburg (AG Siegburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 123 C 109/12 -, juris) Ausgangslage: Immer wieder kommt es zu Störungen des Hausfriedens durch einzelne Mieter. Di
Mißfelder: G 20 müssen den Bürgerkrieg in Syrien auf die Tagesordnung setzen ...
Am 5. und 6. September treffen sich die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in St. Petersburg. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder: "Der Giftschlagangriff des syrischen Regimes gegen die eige
Kristina Schröder gratuliert der 100.000sten Bundesfreiwilligen ...
Nur zwei Jahre nach Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) am 1. Juli 2011 kann die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, bereits die 100.000ste Bundesfreiwillige begrüßen und ihr zum Dienstantritt persönlich gratulieren: Sophie Warmbrunn, ein
Fischbach: Bundesfreiwilligendienst wird sehr gut angenommen ...
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat der 100.000. Teilnehmerin am Bundesfreiwilligendienst gratuliert. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach: "Der Bundesfreiwilligendienst, der zum 1. Juli 2011 eingeführt




