Pressemitteilung 04.06.09

Pressemitteilung 04.06.09

ID: 93860

Testkaufergebnis: Jugendschutz in Deutschland – alles nur ein Lippenbekenntnis?




(firmenpresse) - Aus aktuellen und teilweise leider sehr tragischen Anlässen wird das Thema Jugendschutz in Verbindung mit den Schlagworten „Killerspiele“ und „Komasaufen“ in der Politik und Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Eine schockierende Zahl liefert z.B. der aktuelle Drogenbericht der Bundesregierung. Demnach wurden allein im letzten Jahr über 23.000 minderjährige Jugendliche betrunken ins Krankenhaus geliefert. Und die unglaubliche Tat von Winnenden führte zu Forderungen nach einer Verschärfung des Jungendschutzes bei Videospielen.

Wie ist es wirklich um den Jugendschutz bestellt?
CDS hat die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Testkäufe im Mai 2009 in vier deutschen Großstädten überprüft. Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, konnte im Rahmen des Projektes über ein Drittel der Minderjährigen hochprozentige Spirituosen bzw. jeder fünfte gewaltverherrlichende Spiele, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind, kaufen.

Ein Blick auf Ergebnisse im Detail:
Es ist für Minderjährige wesentlich einfacher Alkohol zu kaufen als Gewaltspiele. Bei über 40% der Kaufversuche konnten Minderjährige Spirituosen und in knapp 20% der Fälle Killerspiele erwerben.
Am leichtesten wird es den Jugendlichen in Köln gemacht. Hier erhalten drei von vier Minderjährigen ohne Probleme hochprozentige Spirituosen und 43% Gewaltspiele.
Ganz anders in Hamburg und München: Zumindest die Jugendschutzprüfung beim Erwerb von Computerspiele ist so genau, dass bei den Tests keine Käufe möglich waren.
Es unbedeutend, ob ein Junge oder Mädchen versucht, „verbotene“ Produkte zu kaufen. Beide können etwa gleich häufig für Minderjährige verbotene Produkte erwerben, ohne den Ausweis vorzeigen zu müssen.

Familienministerin von der Leyen regte bereits mehrfach explizit den Einsatz von Testkäufen an, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes stärker zu kontrollieren. Für Unternehmen bietet sich derzeit die Chance selbst aktiv zu werden und in Eigenregie die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in ihrer Organisation zu überprüfen. Eine mögliche „staatliche“ Kontrolle würde bei Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu € 50.000,- nach sich ziehen. Neben den ethisch-moralischen und gesundheitlichen Aspekten gibt es also durchaus auch ökonomische Gründe, die für eine regelmäßige Überprüfung sprechen.



Für die Untersuchung wurden stichprobenhaft 57 Testkäufe in den Städten München, Hamburg, Berlin und Köln durchgeführt. Die Testkäufe wurden durch 16-17 jährige Testpersonen in Begleitung eines erwachsenen Betreuers realisiert.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unternehmensinformationen
 CDS verfügt seit 2007 über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Jugendschutzprüfung.
 Wir führen jährlich mehr als 11.000 Jugendschutztests durch.
 Die Customer Data Services GmbH ist ein Tochterunternehmen des Markforschungsinstituts SKOPOS GmbH & Co. KG und bietet Dienstleistungen rund um das Thema Mystery Shopping an.



Leseranfragen:

Ihr Kontakt für weitere Informationen und grafisches Material:
Marcus Dreyer, Geschäftsführer

Customer Data Services GmbH (CDS)
Tel: 02233 517117
www.customer-data-services.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Skopos
Datum: 04.06.2009 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marcus Dreyer, Geschäftsführer
Stadt:

Hürth


Telefon: 02233 518440

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.06.2009

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