Beschluss der Innenministerkonferenz bestaetigt SPD-Position: Keine erweiterte Kompetenz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern
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Beschluss der Innenministerkonferenz bestaetigt SPD-Position: Keine erweiterte Kompetenz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern
Wir begruessen, dass die IMK eine Zustaendigkeitserweiterung der Bundeswehr fuer die Gefahrenabwehr im Innern ausdruecklich ablehnt. Damit ist klar: die Gewaehrleistung der inneren Sicherheit innerhalb unseres buergerlichen Gemeinwesens ist grundsaetzlich eine andere Aufgabe als die militaerische Verteidigung unter Einsatz militaerischer Mittel.
Die Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Grundlage fuer den Einsatz der Bundeswehr auch mit militaerischen Mitteln aber im Rahmen der Amtshilfe fuer die Polizei und eingeschraenkt auf Gefahren aus der Luft und von See entspricht der langjaehrigen Position der SPD. Die Beschluesse des Hamburger Parteitags der SPD 2007 und die Vorschlaege der SPD-Bundestagsfraktion an Bundesinnenminister Dr. Schaeuble zielten auf eine klare Rechtsgrundlage fuer eine Amtshilfe der Bundeswehr. Der Bundesinnenminister war jedoch der Ansicht, die Unterscheidung zwischen innerer und aeusserer Sicherheit sei ueberholt, und bestand - mit Unterstuetzung der Bundeskanzlerin - auf einer eigenen Kompetenz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern.
Diese Positionierung der Union gehoert nun der Vergangenheit an.
Fuer gesetzgeberische Massnahmen in dieser Wahlperiode kommen die Beschluesse der IMK zu spaet. Dennoch begruessen wir den Konsens ueber eine strikte Trennung der Kompetenzen zur Wahrung der aeusseren Sicherheit durch die Bundeswehr und der Gefahrenabwehr im Innern durch die Polizeien des Bundes und der Laender.
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Datum: 04.06.2009 - 17:51 Uhr
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