LG Düsseldorf urteilt zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale
ID: 940953
Das Landgericht Düsseldorf entscheidet in einem aktuellen Berufungsurteil zugunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, besser bekannt unter dem Namen Gewerbeauskunft-Zentrale.
Das Landgericht Düsseldorf hat sich mit allen Anfechtungsgründen auseinandergesetzt und festgestellt, dass kein Anfechtungsgrund gegen das Branchenportal Gewerbeauskunft-Zentrale vorliegt und somit ein wirksamer Vertrag über die Eintragung in das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH geführte Internetportal besteht. Weder liegt eine Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB vor, noch kann der Schuldner sich auf einen Irrtum gemäß § 119 Abs. 1 BGB berufen. Das Landgericht Düsseldorf stelle weiterhin fest, dass auch keine Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB vorliegt. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass durch die mehrfache Verwendung der Worte "Angebot" und "Annahme" mehr als deutlich erkennbar ist, dass es sich bei dem Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Das Landgericht Düsseldorf hat in seiner aktuellen Berufungsentscheidung unmissverständlich klargestellt, dass das rein wettbewerbsrechtliche Urteil des OLG Düsseldorf (Aktenzeichen I-20 U 100/11) in keinem Fall zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
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http://www.gewerbeauskunft-zentrale.de
Datum: 09.09.2013 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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