OVG Lüneburg entscheidet: Meldedatenabgleich rechtmäßig - NDR mit Beschwerde erfolgreich
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Meldedatenabgleich auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden. Das
OVG gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September statt. Die Göttinger
Richter hatten Teile der Datenübermittlung für unzulässig erklärt.
Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf
hin, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben auch zu
akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von
Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Die zuständigen
Datenschutzbeauftragten waren in das Gesetzgebungsverfahren
einbezogen. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR. Mit
Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen
Gerichtsentscheidungen die Regelungen des Einmaligen
Meldedatenabgleichs bestätigt, darunter der Bayerische
Verfassungsgerichtshof sowie verschiedene Oberverwaltungs- und
Verwaltungsgerichte.
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Datum: 10.09.2013 - 16:10 Uhr
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