Einkünfte während Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit sind keine Versorgungsbezüge
Einnahmen entsprechend nicht dem Ruhegehalt
(PresseBox) - Einkünfte, welche innerhalb der Freistellungsphase nach dem Blockmodell im Zusammenhang mit der Alterteilzeit realisiert werden, stellen regelmäßig keine Versorgungsbezüge dar. Demnach kann kein Versorgungsfreibetrag bzw. ein Zuschlag zu diesem Freibetrag...
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Datum: 11.09.2013 - 08:45 Uhr
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