Fachliche und rechtliche Bedenken gegen Einsatz jugendlicher Testkäufer intensiv prüfen

Fachliche und rechtliche Bedenken gegen Einsatz jugendlicher Testkäufer intensiv prüfen

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Fachliche und rechtliche Bedenken gegen Einsatz jugendlicher Testkäufer intensiv prüfen



(pressrelations) - >Zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz, vorerst von dem Einsatz jugendlicher Testkäufer abzusehen, erklärt die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Wir begrüßen, dass die Innenminister der Länder nicht vorschnell den flächendeckenden Einsatz jugendlicher Testkäufer in Deutschland beschlossen haben.

Die aktuelle Diskussion über den Einsatz jugendlicher Testkäuferinnen und Testkäufer zeigt, dass fachliche und rechtliche Bedenken intensiv geprüft werden müssen. Es ist nur richtig, dass der Deutsche Kinderschutzbund auf diese Bedenken hingewiesen hat. Mit dem Vorstoß, bundesweit Jugendliche für Testkäufe einzusetzen, war die Bundesjugendministerin 2007 auf heftige Ablehnung gestoßen. Damals musste sie den Rückzug antreten. Aus jugendpolitischer Sicht wird dieser Vorschlag kritisch bewertet: Die Kontrolle des Jugendschutzes ist Aufgabe der Behörden, aber nicht von Jugendlichen. Eine Instrumentalisierung von Jugendlichen muss verhindert werden. Jugendliche als verdeckte Testkäuferinnen und Testkäufer einzusetzen, wäre auch rechtlich bedenklich: Es würde aktiv ein Verhalten von Jugendlichen herbeigeführt werden, das das Jugendschutzgesetz gerade untersagt.

Es wird bislang zu wenig die Gefahr diskutiert, dass Jugendliche in ihrer Testkäufer-Rolle möglicherweise Pöbeleien oder Mobbing seitens Gleichaltriger oder Kioskbetreiber ausgesetzt wären. Fest steht: Eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes vor Ort sowie Kontrollen durch die Behörden sind notwendig, damit Alkohol nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen kann. Kontrollen im Einzelhandel und in der Gastronomie sind allerdings oft Fehlanzeige, viele Händler haben von Jugendschutzbestimmungen nur eine vage Vorstellung.

Ein Positivbeispiel ist die "Kein Alkohol für Kinder"-Aktion (KAFKA) in Berlin: Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen Imbisse, Kiosken, Internetcafés, Restaurants, Kneipen und Tankstellen auf, um mit ihnen über den Jugendschutz, über volltrunkene Kinder sowie Alkoholmissbrauch zu sprechen. Die allermeisten Inhaber unterstützen KAFKA und achten auf die Einhaltung des Jugendschutzes. Von solchen Präventionsmaßnahmen brauchen wir mehr vor Ort.




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Datum: 05.06.2009 - 19:51 Uhr
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