Westfalenpost: Vorrang für den Bildungsauftrag
Von Carsten Menzel
ID: 943115
wegweisende Urteile gesprochen: Muslimischen Mädchen ist in einem
Burkini, also einem langärmeligen Badeanzug, der gemeinsame
Schwimmunterricht mit Jungen zuzumuten, und Mitglieder einer
Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas dürfen nur in
schwerwiegenden Einzelfällen vom Unterricht befreit werden. Damit hat
das Leipziger Gericht dem staatlichen Bildungsauftrag der Schulen
Vorrang eingeräumt - und den säkularen Staat gestärkt.
Die Motivation der Eltern, die ihre Kinder in beiden Fällen vor
aus ihrer Sicht religiös-unsittlichen Unterrichtssituationen oder
Lerninhalten schützen wollten, mutet tatsächlich seltsam und
inkonsequent an: Sie scheinen ihren eigenen Einfluss auf ihre Kinder
eher gering zu schätzen und setzen auf ein Leben in einer
Parallelwelt, anstatt sich mit dem Nachwuchs und der Realität
auseinanderzusetzen. Aber genau das muss Teil von Erziehung hin zur
Selbstständigkeit sein. Und um nichts anderes geht es. Insofern ist
das Bundesverwaltungsgericht juristisch einwandfrei und feinfühlig
vorgegangen: Es wahrt die Religionsfreiheit, in dem es Einzelfälle
als absolute Ausnahmen zulässt, und damit die freiheitliche
Grundordnung der Bundesrepublik betont. Und es lässt keinen Raum für
Rassismus gegen Muslime und Andersdenkende.
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Datum: 11.09.2013 - 21:29 Uhr
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