Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Schulen / Religion
ID: 943130
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben zwei
pragmatische Entscheidungen zum Verhältnis von Glaubensfreiheit und
Schulbesuch getroffen. Damit haben sie eine größere Rechtssicherheit
geschaffen, und das ist erfreulich. Zu entscheiden hatten die
Juristen über die Teilnahme eines muslimischen Mädchens am
Schwimmunterricht und über den Besuch des Films "Krabat" durch einen
jungen Anhänger der Zeugen Jehovas. Diese beiden Fälle wirken auf den
ersten Blick sehr verschieden, doch jedes Mal ging es um eine
wichtige Abwägungsfrage: Sowohl der Erziehungsauftrag des Staates als
auch die Religionsfreiheit sind in Deutschland wertvolle Güter, die
allerdings immer wieder miteinander kollidieren. Doch auch
strenggläubige Eltern müssen wissen: Sosehr ihre Belange
berücksichtigt werden, unbegrenzt gelten sie nicht. Und ein simpler
Kompromiss ist oft nicht möglich.
Die Richter haben zum Schwimmunterricht und zum Kinofilm, in dem
es um schwarze Magie geht, lebensnahe Urteile gefällt. Dabei geben
sie der Pflicht zur Teilnahme den Vorrang. Das ist gut so und sollte
nach dem langen Rechtsstreit von allen akzeptiert werden. Denn würden
die Schulen auf sämtliche religiösen Belange ihrer Schüler absolute
Rücksicht nehmen, wäre der Unterricht schwierig bis unmöglich.
Zugleich wäre die Gefahr von Parallelgesellschaften größer und die
Integration schwieriger.
Christof Haverkamp
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Datum: 11.09.2013 - 22:00 Uhr
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