Klagen gegen Swiss Life, Vienna Life und Fortuna in Liechtenstein, Gesamtentwicklung
ID: 943209
Liechtenstein weit mehr als 100 Klagen gegen die Unternehmungen Swiss
Life, Vienna-Life und Fortuna. Bei diesen Versicherungen handelt es
sich um Ableger der renommierten Versicherungen Swiss Life (Schweiz),
VIG - Vienna Insurance Group (Österreich), Generali
Versicherungsgruppe (Österreich).
Sämtliche Prozesse waren wegen des anhängigen Verfahrens vor dem
EFTA-Gerichtshof unterbrochen. Der EFTA-Gerichtshof hat nunmehr
entschieden. Es wurde bereits berichtet, dass der EFTA-Gerichtshof
ausgesprochen hat, dass die Versicherungsnehmer genau und schriftlich
über das zugrunde liegende Underlying und die Kostenstruktur
informiert werden müssen. Nach unserem Dafürhalten ist dies
gegenständlich nicht geschehen.
Ein österreichischer Kläger hat das Verfahren bereits vor dem
Liechtensteiner Obersten Gerichtshof gewonnen. In Liechtenstein
besteht die Möglichkeit, den Staatsgerichtshof anzurufen. Der
Staatsgerichtshof hat die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
wegen Begründungsmängel aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof hat die
Entscheidung nunmehr ausführlich begründet neuerlich in
klagsstattgebendem Umfang gefällt. Dagegen wurde neuerlich
Staatsgerichtshofbeschwerde erhoben.
Ein weiterer Kläger hat - analog zum vorliegenden Urteil des
Obersten Gerichtshofes - bereits in I. und in II. Instanz gewonnen.
Dagegen hat die beklagte Versicherung ebenfalls Revision eingelegt.
Es wurde bereits Revisionsbeantwortung erstattet. Es ist zu erwarten,
dass die Entscheidung im Herbst ergehen wird, zumal die Gerichte in
Liechtenstein flott und effizient arbeiten. Auch hinsichtlich dieser
Entscheidung ist anzunehmen, dass eine Staatsgerichtshofbeschwerde
erhoben wird.
Wie erwartet, nutzen hier die Versicherer jede Möglichkeit, das
Entstehen von für sie schädlichen Entscheidungen zu verhindern, bzw.
zu verzögern.
Das Fürstliche Landgericht hat nunmehr für zahlreiche Kläger neue
Verhandlungen anberaumt. Wir haben uns erlaubt, gegen die
Vienna-Life, die Swiss Life und deren Organe eine Strafanzeige
einzubringen.
Immerhin hat ein wohlfundiertes Gutachten des gerichtlichen
Sachverständigen Konrad ergeben, dass der dortige Kläger nicht die
geringste Chance hatte, je einen positiven Ertrag zu erwirtschaften.
Selbst wenn das nach Abzug von Kosten etc. zur Verfügung stehende
Kapital über 15 Jahre pro Jahr eine Rendite von 18% erwirtschaftet
hätte, hätte der Kläger pro 100.000,00 eingesetztem Kapital nach 15
Jahren nur 80.000,00 zurück bekommen. Wir haben behauptet, dass die
Versicherer gewusst haben, jedenfalls aber wissen hätten müssen, dass
die Produkte absolut untauglich sind. Weiters haben wir behauptet,
das mit dem Verkauf dieser untauglichen Produkte noch zu einem
Zeitpunkt fortgefahren wurde, in denen die Untauglichkeit bereits
positiv bekannt war, zumal bereits einige Versicherungen aufgrund des
Kapitalverlustes aufgelöst wurden. Der Strafakt befindet sich derzeit
bei der Liechtensteiner Landespolizei für weitere Erhebungen.
Ob die Gerichte die Verfahren in Liechtenstein im Hinblick auf die
eingebrachte Strafanzeige neuerlich unterbrechen, kann derzeit noch
nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden.
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Vogl Rechtsanwalt GmbH
Hirschgraben 4, 6800 Feldkirch
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Datum: 12.09.2013 - 08:59 Uhr
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