NSU-Untersuchungsausschuss II
ID: 943587
NSU-Untersuchungsausschuss II
IG BAU fordert erneute Untersuchung des NSU-Terrors durch neuen Bundestag
Fortsetzung der NSU-Untersuchung gefordert: Der am 22. September neu gewählte Bundestag soll sich erneut mit einem Untersuchungsausschuss um die Hintergründe des NSU-Terrors kümmern. Dabei soll insbesondere eine mögliche Verstrickung staatlicher Stellen geprüft und aufgearbeitet werden.
Das hat die IG BAU am Donnerstag auf ihrem Gewerkschaftstag in Berlin gefordert. Dazu sollen alle relevanten, bislang jedoch nicht berücksichtigten oder zurückgehaltenen Akten und Zeugen herangezogen werden. "Die bisherigen Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses zeigen, dass die Aufarbeitung des NSU-Komplexes noch nicht abgeschlossen sein kann", so die IG BAU. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Rolle staatlicher Stellen und ihrer Mitarbeiter gelegt werden. Es müsse die Frage geklärt werden, in welchem Umfang diese möglicherweise in neonazistische Aktionen verwickelt waren oder diese V-Mann-Einsätze geduldet haben.
Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt
Olof-Palme-Strasse 19
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: (069) 95 73 7 - 1 35
Telefax: (069) 95 73 7 - 1 38
Mail: presse@igbau.de
URL: http://www.igbau.de
PresseKontakt / Agentur:
Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt
Olof-Palme-Strasse 19
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: (069) 95 73 7 ? 1 35
Telefax: (069) 95 73 7 - 1 38
Mail: presse(at)igbau.de
URL: http://www.igbau.de
Datum: 12.09.2013 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 943587
Anzahl Zeichen: 1543
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 217 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NSU-Untersuchungsausschuss II"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IG Bauen-Agrar-Umwelt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).