Berliner Zeitung: Zur Religionsfreiheit nach dem Burkini-Urteil:
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überall zu sehen bekommt, auf der Straße, in Kaufhäusern, in der
Nachbarschaft. Was es sieht, ist das Leben der Gesellschaft. Wenn
ihr die Religion verbietet, dieses Leben auszuhalten, dann zwingt
sie sie, sich dem Leben zu verweigern. Das ist nicht
Religionsfreiheit, sondern Religion als Unfreiheit. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ist ein Integrationsangebot mit
Vollzugsanordnung, mit anderen Worten: befohlene Freiheit.
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Datum: 12.09.2013 - 16:36 Uhr
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