Krings: SPD will Gesetz gegen Renten- und Gehaltsexzesse von Topmanagern blockieren
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letzten Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode am kommenden
Freitag unter anderem die Aktienrechtsnovelle und damit die
Begrenzung von Managergehältern und Managerrenten zu verhindern.
Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings:
"Die SPD verhindert eine Eindämmung von Managergehältern und ihrer
Altersversorgung. Damit verstärkt sie eine soziale Schieflage in
Unternehmen anstatt diese, wie stets von ihr gefordert, zu beenden.
Die christlich-liberale Regierungskoalition hatte im Frühjahr eine
Neuregelung zur besseren Kontrolle der Managervergütung, die
insbesondere auch die Altersbezüge erfasst, auf den Weg gebracht.
Erstmalig muss nach der von uns initiierten Aktienrechtsnovelle die
Höhe maximal erzielbarer Einkünfte vom Aufsichtsrat vorgeschlagen und
von der Hauptversammlung bestätigt werden. Die Aktionäre und damit
die Eigentümer des Unternehmens haben ein verbindliches Vetorecht.
Wir wollen, dass Aktionäre künftig die Chance haben, Gehalts- und
Rentenexzesse ihrer Topmanager zu verhindern.
Damit entscheiden die Aktionäre künftig nicht nur über das Gehalt,
sondern auch über die Höhe von Altersversorgungen und Abfindungen
der Unternehmensvorstände. Das schafft Transparenz. Die Eigentümer
werden künftig genau wissen, welche finanziellen Auswirkungen möglich
sind und können bei unangemessenen Forderungen exzessive Gehälter und
Pensionen stoppen. Sie erhalten das letzte Wort.
Dies will die SPD nun verhindern. Damit verhindert sie auch eine
Eindämmung der Rentenexplosion bei Top-Managern. Die Verantwortung
für künftige Mega-Renten und hohe Millionengehälter wäre dann klar
bei der Opposition zu suchen."
Hintergrund:
Das Gesetz zu Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung
und weiterer aktienrechtlicher Vorschriften wurde am 27. Juni 2013 im
Bundestag in 2./3. Lesung angenommen. Der Aufsichtsrat soll zu den
Vorstandsgehältern (einschließlich Renten und Abfindungen) einen
Vorschlag für Vergütungssystem und konkrete Höchstgrenzen machen, die
jährliche Hauptversammlung kann diese annehmen oder ablehnen.
Es handelt sich zwar um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Durch
die Anrufung des in dieser Wahlperiode nicht mehr tagenden
Vermittlungsausschusses fällt das Gesetz aber unter den Grundsatz der
Diskontinuität und müsste in der kommenden Wahlperiode neu
eingebracht werden.
Die SPD hatte bereits in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Anfang Juli angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit
das Gesetz in der 17. Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden
kann. In der heutigen Ausgabe des Handelsblatts bestätigt dies der
Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty.
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Datum: 12.09.2013 - 16:34 Uhr
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