Was gehört zur Veranstaltungssicherheit?

Was gehört zur Veranstaltungssicherheit?

ID: 944469

(PresseBox) - Immer wieder taucht die Frage auf: Was ist eigentlich Veranstaltungssicherheit? Was gehört alles dazu? Nun, letztlich handelt es sich dabei um das Gesamtkonstrukt, das die größtmögliche Sicherheit auf einer Veranstaltung bietet. Eine absolute oder 100%ige Sicherheit gibt es nicht, letztlich verbleibt stets ein gewisses Restrisiko ? da die Verantwortlichen nicht für alles verantwortlich sein können, was passieren könnte: Aus dem Rahmen fallende Ereignisse, Aggressionen von Dritten oder das Fehlverhalten von Besuchern selbst können oftmals den Verantwortlichen nicht vorgeworfen werden.
Die Veranstaltungssicherheit besteht nicht nur aus technischen oder personellen Maßnahmen: Nicht allein der stabile Zaun oder die Anzahl der Security ist entscheidend; entscheidend ist vielmehr das erfolgreiche Zusammenspiel aller Faktoren. Ein paar Beispiele:
?Der Besucher, der einen gut sortierten und gut gelegenen Parkplatz vorfindet und vom Parkplatz aus nicht stundenlang zur Veranstaltungsstätte laufen muss;
?der Besucher, der nicht ewig an einem Getränkestand, der Kasse oder der Garderobe warten muss;
?der Mitarbeiter am Einlass, der dem Besucher freundlich gegenübertritt;
?die übersichtliche Logistik, wo was zu finden ist;
?der ausgeruhte und informierte Mitarbeiter;
?die Dienstleister des Veranstalters, die die Idee von Sicherheit unterstützen und nicht torpedieren;
?der Veranstalter, der Bedenken seiner Mitarbeiter ernst nimmt;
?und vieles mehr.
Auf diese Beispiele hat der Verantwortliche durchaus Einfluss ? wenn er denn will. Sie alle können ein Baustein für die Sicherheit sein oder auch eines der vielen Zahnräder, die für das Funktionieren ineinandergreifen müssen.
Eingangs stellten wir die Frage: Was ist eigentlich Veranstaltungssicherheit? Was gehört alles dazu? Aus der rechtlichen Sicht gehört dazu zumindest einmal alles, was Erforderlich und Zumutbar ist. Dazu gehört also nicht nur die Einhaltung der Vorschriften in den verschiedenen Regelwerken (es gibt ca. 180-190 Regelwerke, die es zu beachten gilt!), sondern auch die individuelle Umsetzung der Normen passend zur konkreten Veranstaltung.


Darüber hinaus gehört auch der Wille, das Erforderliche und Zumutbare um- und durchzusetzen, die finanzielle Belastbarkeit, Zeit, und die Fähigkeit, seine eigenen Grenzen zu erkennen, um ggf. externe Fachleute hinzuziehen. Es gehört ebenso die Erkenntnis dazu, dass es nicht jede Veranstaltung um der Veranstaltung willen geben muss, und dass die jahrelange unfallfreie Durchführung noch lange kein Garant für eine sichere Durchführung in der Zukunft ist.
In unseren Tipps zur (Rechts-)Sicherheit finden Sie noch weitere einfache Tipps, Ihre Veranstaltung sicher zu machen, unter anderem:
?Klare Strukturen,
?Dokumentation,
?klare Absprachen,
?gut formuliertes Angebot.
Und letztlich auch ein bisschen Glück? aber darauf hat man bekanntlich nicht all zu viel Einfluss, sofern man ?Glück? rein philosophisch betrachtet?
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.09.2013 - 12:15 Uhr
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