Computerspiele: Verbotsdebatten ersetzen nicht mangelnden Vollzug des Jugendmedienschutzes

Computerspiele: Verbotsdebatten ersetzen nicht mangelnden Vollzug des Jugendmedienschutzes

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Computerspiele: Verbotsdebatten ersetzen nicht mangelnden Vollzug des Jugendmedienschutzes



(pressrelations) - orschlag der Innenminister des Bundes und der Laender, schnellstmoeglich ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn:

Der Vorschlag, noch vor der Bundestagswahl ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, ist vor allem ein wahltaktischer Schnellschuss. Damit greifen die Innenminister von Bund und Laender die in schoener Regelmaessigkeit gefuehrte, populistische Verbotsdebatte auf. Dabei ignorieren sie die gesellschaftliche Debatte der vergangenen Jahre und ihre politischen Ergebnisse zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Darueber hinaus uebersieht der Vorschlag geflissentlich, dass erst im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert wurde. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Katalog der schwer jugendgefaehrdenden Traegermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, die Indizierungskriterien wurden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen praezisiert, zudem wurde die Mindestgroesse der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gesetzlich festgeschrieben.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut, welche nicht zuletzt die Grundlagen fuer die Novellierung des Jugendschutzrechtes bildete. Ergebnis dieser Evaluation war es, das es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz gibt, wenngleich Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes bestehen. Vor allem aber hat die Evaluation deutlich gemacht, dass zusaetzliche Verschaerfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung, nicht nur unnoetig sind, sondern auch wirkungslos waeren.

Populistische Verbotsforderungen sind damit als Placebos enttarnt. Nicht Gesetzesluecken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Moeglichkeiten. Jedem Bundesland bleibt es daher selbst ueberlassen, eine haertere Verfolgung durch seine Behoerden anzuordnen und durch entsprechendes Personal zu ermoeglichen. Dies waere sinnvoller, als regelmaessige populistische Verbotsdebatten als Wahlkampfthema zu inszenieren. Zuzustimmen ist hier dem Deutschen Kulturrat und seiner Feststellung, dass der Jugendschutz und die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit viel zu wichtig sind, um sie den wahlkaempfenden Innenministern von Bund und Laendern zu ueberlassen.




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Datum: 08.06.2009 - 17:32 Uhr
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