Abrechnung muss der Qualität der erbrachten Leistung entsprechen
ID: 948087
Das Amtsgericht Hannover entschied nun, dass das Paar die Bezahlung des Restbetrages der Rechnung zu Recht verweigert hatte: Vereinbart war, dass die Leistung durch den Fotografen bzw. einen zumindest gleichwertigen Ersatz erfolgt. Bei der Leistung durch einen Praktikanten könne aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die fotografischen Leistungen zumindest durchschnittlich gut seien, so das Gericht.
Ähnliche Entscheidungen gibt es bereits auch zu Rechnungen von Anwälten: Der Anwalt darf ohne besondere Vereinbarung nicht seinen hohen Stundensatz abrechnen, wenn die Arbeit durch einen Referendaren erledigt wird.
Das lässt sich durchaus auf die Agentur übertragen, die im Kundenauftrag bspw. eine Veranstaltung organisiert oder für die Veranstaltung Mitarbeiter zur Verfügung stellt.
Auch hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein etwa eingesetzter Praktikant oder Auszubildender die gleiche Qualität abliefert wie ein ausgelernter, erfahrener Agenturmitarbeiter. Ergeben sich also Anhaltspunkte für eine minderwertige bzw. unterdurchschnittliche Leistung, die der Praktikant abgeliefert hat, dann könnte es sein, dass der Auftraggeber nicht alles bezahlen muss. Außerdem könnte es dann prozessual zu einer so genannten Beweislastumkehr kommen: Die Agentur müsste dann beweisen, dass die abgerechneten Leistungen der vereinbarten Güte entsprochen haben.
Betroffen sein können dabei sein die Qualität der Arbeit und die Dauer der Arbeit, wenn die Agentur nach Zeitaufwand abrechnet.
Dies würde umso mehr gelten, wenn die Agentur sich zuvor in den höchsten Tönen lobt und mit ihrem jahrelangen Erfahrungsschatz prahlt und der Kunde entsprechend auch höchste Qualität erwarten darf.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 19.09.2013 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 948087
Anzahl Zeichen: 2964
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 249 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abrechnung muss der Qualität der erbrachten Leistung entsprechen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).