Blei im Trinkwasser: Senkung der Grenzwerte zum 1. Dezember 2013

Blei im Trinkwasser: Senkung der Grenzwerte zum 1. Dezember 2013

ID: 948830
(firmenpresse) - Obwohl Blei für den Menschen schädlich ist, wurden Wohnhäuser bis Anfang der 1970er-Jahre vielfach mit Wasserrohren aus Blei ausgestattet. Erst ab 1973 wurden Bleirohre verboten und die Höchstwerte für das Schwermetall laut Trinkwasserverordnung kontinuierlich gesenkt. Zum 1. Dezember 2013 wird der zulässige Wert erneut herabgesetzt: Galt bislang der Höchstwert von 0,025 Milligramm Blei pro Liter, sind ab kommenden Dezember nur noch 0,010 Milligramm je Liter erlaubt. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. informiert.

Blei im Trinkwasser: Die schleichende Gefahr

Das Trinkwasser in Häusern mit Bleirohrleitungen kann einen erhöhten Bleigehalt aufweisen und dadurch die Gesundheit der Hausbewohner gefährden – insbesondere, wenn das Wasser längere Zeit in den Rohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Bedenklich ist vor allem die regelmäßige Aufnahme kleinerer Bleimengen: Da das Schwermetall nur langsam ausgeschieden wird, reichert es sich bei Erwachsenen anstelle von Calcium in den Knochen an. Bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern beeinträchtigt es die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Daher sollten besonders Schwangere und (Klein-)Kinder vor der Aufnahme von Blei geschützt werden.

Welche Häuser sind betroffen?

Alle Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, verfügen über Trinkwasserleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl. Bei davor gebauten Häusern sollte in der Regel der Hauseigentümer Auskunft darüber geben können, ob noch Bleirohre vorhanden sind. Oft hilft auch die Kontrolle der sichtbaren Leitungen vor und hinter dem Wasserzähler im Haus: Bleirohre haben eine silbergraue Farbe und sind so weich, dass sie sich mit einem Messer einritzen lassen.

Ist man dennoch unsicher, sollte ein Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks hinzugezogen werden: „Durch eine anerkannte Untersuchungsstelle können die Fachleute den Bleigehalt des Wassers ermitteln lassen. Für die Probenentnahme müssen etwa 15 Euro und für die Laboruntersuchung zwischen 50 und 100 Euro veranschlagt werden. Aber solch eine Untersuchung gibt Gewissheit“, sagt Verbands-Geschäftsführer Thomas Hornemann. Noch vorhandene Bleirohre sollten Hauseigentümer schnellstmöglich austauschen.



Mehr Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema sind beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, den örtlichen Gesundheitsämtern, der Verbraucherzentrale NRW oder dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) erhältlich. Auch der Verband Wohneigentum NRW e. V. gibt gerne Auskunft: Anfragen bitte per E-Mail an info@verband-wohneigentum.info.
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Über den Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. ist traditioneller Partner für Eigenheimbesitzer im einwohnerstärksten Bundesland und bietet unabhängige Verbraucherinformationen und -beratung rund um Haus und Garten an. Neben der wirksamen Interessenvertretung beinhaltet eine Mitgliedschaft u. a. wichtige Versicherungen für Haus- und Grundbesitz sowie praxisnahe Beratung zu Neu- und Umbauten, zum Energiesparen sowie in Steuerfragen. Zudem veranstaltet der Verband laufend Vorträge, Lehrgänge und Seminare für Wohneigentümer. Derzeit sind rund 137.000 Bauherren und Eigenheimbesitzer Mitglied im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., die nach dem gemeinsamen Motto „Einfach gut leben!“ können.



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Thomas Hornemann (Geschäftsführer)
Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Himpendahlweg 2
44141 Dortmund

Tel.: 0231/94 11 38 – 0
Fax.: 0231/94 11 38 – 99

E-Mail: thomas.hornemann(at)vwnrw.de



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Datum: 20.09.2013 - 15:53 Uhr
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