Stuttgarter Nachrichten: Visum-Urteil des EuGh
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die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige beizubehalten, ist
richtig. Denn die Klage war nicht mehr als der trickreiche Versuch,
über die zwischen der Türkei und der EU vereinbarte
"Dienstleistungsfreiheit" ein Recht zu erzwingen, das innerhalb
Europas an die volle EU-Mitgliedschaft gebunden ist. Ein
Friseurtermin bei einem Verwandtenbesuch in Berlin erfüllt die
Kriterien nicht."
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Datum: 24.09.2013 - 20:20 Uhr
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