Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Bahn-Urteil
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kann sie denn dafür, wenn die Außentemperatur im Winter unter Null
sinkt, wenn gestreikt wird oder verrückte Kriminelle die Oberleitung
zerstören? Andererseits: Was kann »König« Kunde dafür? Die Bahn
könnte immerhin mehr Ersatzzüge bereitstellen und so viele
Verspätungen verhindern. Ob ein Bauunternehmer nach einem langen
Winter den Fertigstellungstermin nicht einhält, ein Maschinenbauer
wegen Streiks die neue Anlage zu spät liefert oder der Caterer wegen
hohen Verkehrsaufkommens die Hochzeitsgesellschaft warten lässt:
Ärger ist in all diesen Fällen programmiert. Und nicht nur Ärger: In
all diesen Fällen erwarten die Kunden heute zu recht heute nicht nur
eine Entschuldigung, sondern auch einen erkennbaren Preisnachlass.
Ärgerlich ist an dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs allein
seine Beschränkung auf die Bahn. Es gibt keinen Grund, warum Flug-
und Fernbusgesellschaften nicht in gleichem Maße für ihre
Verspätungen haften sollen. Diese Regelung zu Lasten eines
umweltfreundlichen Verkehrsmittels muss dringend korrigiert werden.
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Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 26.09.2013 - 20:30 Uhr
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