BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf
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BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der drei Angeklagten das Urteil im Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Jedoch mussten die Strafen aufgehoben werden, weil dem Landgericht bei der Beweiswürdigung zum Ausmaß der Alkoholisierung der Angeklagten ein Rechtsfehler unterlaufen war. Das Landgericht Hamburg wird deshalb lediglich über die Frage, ob die Angeklagten uneingeschränkt schuldfähig waren, und danach über die Höhe der Strafen neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.
Beschluss vom 26. Mai 2009 ? 5 StR 57/09 LG Hamburg ?Urteil vom 16. Juli 2008 - 627 Ks 10/08
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Datum: 10.06.2009 - 17:11 Uhr
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