Untergang des Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence - Kapitalmarktrecht

Untergang des Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence - Kapitalmarktrecht

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Untergang des Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence - Kapitalmarktrecht



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Anscheinend soll nun auch der Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence Insolvenz angemeldet haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das vorläufige Insolvenzverfahren soll nun laut Angaben des Fondstelegramms am Amtsgericht Bremen eröffnet worden sein. Betroffen sei der HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence (Az.: 509 IN 25/13).

Nun ist auch ein weiterer Tanker der fortdauernden Schifffahrtskrise zum Opfer gefallen. Diesmal der im Jahr 2008 vom Emissionshaus HCI Capital am Markt platzierte Tanker MT Hellespont Providence sein. Die Ursachen für die jahrelange Schifffahrtskrise sind zum einen das Überangebot an Kapazitäten und zum anderen die daraus resultierende zu geringe Auslastung der Schiffe. Dass Schifffonds von den schlechten Entwicklungen konkret betroffen sind und bei Anlegern sich die erhofften Renditen nicht bewahrheiten überrascht niemanden mehr.

In vielen Fällen müssen geschädigte Anleger von Schiffsfonds diese Entwicklung allerdings nicht tatenlos hinnehmen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es oftmals zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. In solchen Fällen wurden die Schiffsfonds anscheinend als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge beworben. Stattdessen hätte aber eine Risikoaufklärung erfolgen müssen. Denn bei Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen aber eben auch allen Risiken. Das womöglich schlimmste Risiko stellt der Totalverlust des investierten Kapitals dar. Somit sind Beteiligungen an Schiffsfonds für eine sichere Altersvorsorge denkbar untauglich. Wurde also nicht auf diese Risiken deutlich hingewiesen, wurden die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt.

Ferner hätten Anleger auch über etwaige Provisionen, die ein Bankberater für die Vermittlung erhält, sogenannte Kick-Back-Zahlungen, hingewiesen werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch das Schadensersatzansprüche begründen. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen inzwischen eindeutig und anlegerfreundlich.



Deswegen sollten sich geschädigte Schiffsfonds-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und auch geltend machen kann.

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Datum: 01.10.2013 - 13:43 Uhr
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