Schengen-Governance-Mechanismus beschlossen
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Schengen-Governance-Mechanismus beschlossen
Der EU-Rat hat dem mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament gefundenen Kompromiss zum Schengen-Governance-Paket zugestimmt.
Hierzu erklärt Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Deutschland hat seine Forderung nach einer Notfallklausel durchgesetzt: Staaten des Schengen-Raumes können künftig ihre Schengen-Grenzen zeitlich begrenzt kontrollieren. Voraussetzung ist, dass die innere Sicherheit massiv bedroht ist aufgrund von erheblichen Defiziten beim Schutz der Schengen-Außengrenzen. Diese Reform zeigt, dass wir in Europa in der Lage sind, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken."
Mit der Reform des Schengensystems wird ein europäischer Mechanismus geschaffen, bei dem Kommission und Rat eng zusammen arbeiten werden. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird an strenge Kriterien geknüpft und nur als letztes Mittel möglich sein. Voraussetzung ist, dass ein Schengen-Staat trotz EU-Hilfe seine Außengrenzen nicht mehr schützen kann und die innere Sicherheit anderer Mitgliedstaaten "massiv bedroht" ist. Als EU-Hilfe kommen zuvor unterstützende Maßnahmen, wie z.B. ein Einsatz von Europäischen Grenzschutzteams, in Betracht.
Die bisherige Möglichkeit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, z.B. bei Gefährdungen und Bedrohungen für herausragende internationale politische und sportliche Veranstaltungen, bleibt im Wesentlichen unberührt.
Die neuen Regeln werden nach einer Übergangsphase im Herbst 2014 in Kraft treten.
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Datum: 08.10.2013 - 17:21 Uhr
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