Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht

Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht

ID: 958718

Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Leasingrecht.html Hat der Leasingnehmer laut Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasinggutes einzustehen, besteht für den Leasinggeber die Nebenpflicht das Leasinggut bestmöglich zu verwerten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat im Rahmen seines Urteils (Az. 13 U 4/11) am 06.03.2012 entschieden, dass der Leasinggeber das Leasinggut bestmöglich zu verwerten habe, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen habe. Dem Leasinggeber werde daraufhin die vertragliche Nebenpflicht zur bestmöglichen Verwertung zu Teil. Die Richter des OLG wiesen explizit darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Nebenpflicht zur bestmöglichen Verwertung vorliege, wenn zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferant des Leasingfahrzeuges eine Rückkaufvereinbarung getroffen wurde, der Leasinggeber hingegen aber am Ende der Leasingzeit nicht geprüft habe, ob die Inanspruchnahme dieser Rückkaufvereinbarung für den Leasingnehmer auch vorteilhaft sei.

Beim Leasing handelt es sich um eine Form von Vertrag, bei welcher ein Leasinggeber eine Sache beschafft und vollständig finanziert. Gegen Zahlung eines kleineren monatlichen Betrages steht dem Leasingnehmer dann das Leasingobjekt zur selbständigen Nutzung zur Verfügung. Es handelt sich insofern um eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Die Parallelen der Leasingverträge zu mietrechtlichen Verträgen sind teilweise unübersehbar.-

Ein entscheidender Unterschied des Leasingvertrages zum Mietvertrag besteht vor allem darin, dass sowohl die Nutzungsüberlassung als auch die vertraglich vereinbarten Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer übertragen werden. Zudem spielt neben den vertragsschließenden Parteien (Leasinggeber und Leasingnehmer) eine dritte Partei im Rahmen des Leasingvertrages eine wichtige Rolle: Der Hersteller des Leasinggegenstands.



Schwierigkeiten können insofern beispielsweise bei der Rückabwicklung eines Leasingvertrages im Falle von Sachmängeln an dem geleasten Gegenstand auftreten. Außerdem können sich insbesondere auch Schwierigkeiten daraus ergeben, dass den Leasinggeber bei Beendigung des Leasingzeitraums und Verwertung der Leasingsache vertragliche Nebenpflichten - wie beispielsweise die Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der Leasingsache - treffen.

Grund genug schon vor dem Abschluss eines Leasingvertrages sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Überprüfung eines angebotenen Leasingvertrages kompetente Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein im Leasingrecht tätiger Rechtsanwalt kann dabei helfen, Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten und insbesondere auch darüber aufklären, welche Pflichten sich jeweils aus dem Leasingvertrag ergeben.

http://www.grprainer.com/Leasingrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Reederei Ahrenkiel steht offenbar in Verkaufsverhandlungen - Kapitalmarktrecht Das Dokumenteninkasso - Forderungseinzug-Inkasso
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.10.2013 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 958718
Anzahl Zeichen: 3229

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 257 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z