Hilfe im Haushalt wird steuerlich begünstigt

Hilfe im Haushalt wird steuerlich begünstigt

ID: 958848

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. empfiehlt



Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

(firmenpresse) - Wäsche waschen, putzen, bügeln, Staub saugen, Rasen mähen. Bis zu zwei Stunden am Tag verbringen die meisten Deutschen täglich mit Hausarbeit. "Wer sich dabei externe Unterstützung sucht, profitiert nicht nur von mehr Freizeit, sondern auch von steuerlichen Vergünstigungen", erläutert Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Schwarzarbeit lohne nicht: "Jeder Steuerzahler, der eine Haushaltshilfe im Privathaushalt legal beschäftigt, kann Steuern sparen." Ob die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs, eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder aber durch einen selbstständigen Dienstleister erbracht wird, ist zunächst egal: So oder so profitieren die privaten Arbeit- bzw. Auftraggeber von der Steuerermäßigung. Allein die Höhe des Steuerabzugs unterscheidet sich.

Beispiel Minijobber: Für Beschäftigungsverhältnisse mit einem geringfügigen Monatsverdienst bis maximal 450 Euro gibt es das so genannte "Haushaltsscheckverfahren". Mittels eines einfachen Verfahrens wird der oder die Beschäftigte bei der Minijobzentrale angemeldet, Nebenkosten wie Versicherungsbeiträge werden direkt per Lastschrift eingezogen. Von der Minijobzentrale gibt es am Jahresende eine Bescheinigung über den gezahlten Lohn und die Versicherungsbeiträge. Diese kann dann beim Finanzamt eingereicht werden. "Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 510 Euro, werden dem Steuerzahler direkt von der Einkommensteuer abgezogen", erklärt Robert Dottl.

Übersteigt der Monatslohn der Haushaltshilfe den Betrag von 450 Euro, erhöht sich der (bürokratische) Aufwand. "Der Privathaushalt gilt jetzt als ganz normaler Arbeitgeber, muss die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anmelden und die vollen Sozialversicherungsabgaben leisten", betont Robert Dottl von der Lohi. Dafür kann man bis zu zwanzig Prozent der Kosten ansetzen. Eine Steuerermäßigung bis maximal 4.000 Euro ist möglich.

Werden Arbeiten im Haushalt durch einen selbstständigen, externen Dienstleister erbracht, können Rechnungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend gemacht werden. Doch Vorsicht: Das Finanzamt hat durchaus klare Vorstellungen, was eine "haushaltsnahe Dienstleistung" ist und was nicht. Reinigungsarbeiten, übliche Gartenarbeiten, aber auch die Betreuung von Kindern (wenn nicht bereits als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht!) und Senioren gehören dazu. Umfangreiche Erd- oder Pflanzarbeiten, Schönheitsreparaturen in Haus und Garten oder Pflasterarbeiten jedoch gelten als Handwerkerleistungen. Diese sind aber - zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen - gesondert absetzbar. Wichtig ist: Absetzbar sind immer nur reine Arbeitskosten, nicht jedoch eventuelle Aufwendungen für Materialien. Der Steuerzahler hat eine Rechnung vorzuweisen, die nicht bar, sondern per Überweisung beglichen wurde. Gegebenenfalls ist die Zahlung auch durch Kontoauszug nachzuweisen.



Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de (http://www.lohi.de) .


Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohi ? Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
g.steinbach(at)lohi.de
089 27813113
http://www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Erstmals ESUG-Sanierung in der Baubranche BMW Group posts all-time high for September sales
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.10.2013 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 958848
Anzahl Zeichen: 3593

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach, Vorstand
Stadt:

München


Telefon: 089 27813113

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 476 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hilfe im Haushalt wird steuerlich begünstigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling ...

Homeoffice war gestern. Jetzt kommt Workation. Wer bisher von zu Hause aus digital arbeitet, verlegt sein heimisches Büro in die Berge oder ans Meer. Die Prozesse in den Unternehmen werden weiter digitalisiert und junge Mitarbeitende wollen mehr. Di ...

Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025? ...

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder Gasheizungen gibt es ausreichende Übergangsfristen. Nur in Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an ...

Wie viel kommt vom Urlaubsgeld bei Angestellten an? ...

Die Ferienzeit steht an und damit die große Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Ein willkommener Zuschuss für die zusätzlichen Freizeitausgaben, die erst einen Tapetenwechsel ermö ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z