Arbeitnehmerdatenschutz: Handeln statt Träumen

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Arbeitnehmerdatenschutz: Handeln statt Träumen



(pressrelations) - >Zur illegalen Sammlung von Mitarbeiterdaten bei der Post erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Jan Korte:

Zu Beginn dieser Legislaturperiode waren sich alle Fraktionen im Bundestag einig: In einer gemeinsamen Beschlussempfehlung über alle Fraktionen hinweg wurde ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz als dringend notwendig erachtet. Dies geschah noch vor Bekanntwerden der Bespitzelungsaktionen u.a. bei der Deutschen Bahn und der Telekom. Nun ist ein weiterer börsennotierter Staatsbetrieb hinzugekommen: In Filialen der Post wurden Krankenakten geführt, aus denen Handlungsempfehlungen für die Beschäftigten herausgearbeitet werden sollten. Wer aus gesundheitlichen Gründen öfter fehle, solle doch dem Betrieb nicht weiter zur Last fallen und sich frühverrenten lassen, so eine der offensichtlich angedachten Optionen.

Auch wenn das Verhalten ? diesmal der Post ? unter geltendem Recht illegal ist, ist es ein Beispiel für den aktuellen Trend bei Unternehmen: Der ideale Mitarbeiter ist gläsern und bis in die Privatsphäre hinein kontrollierbar. Offensichtlich sind eklatante Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte nicht mehr die Ausnahme sondern System. Angesichts der regelmäßigen Überwachungsskandale muss nicht nur ein klares Zeichen gegen Datenmissbrauch und für Arbeitnehmerrechte gesetzt werden, der Gesetzgeber ist in der Pflicht, der Beschneidung von Arbeitnehmerrechten Einhalt zu gebieten.

Dabei helfen keine Lippenbekenntnisse á la Schäuble und Scholz oder das SPD-Regierungsprogramm, das praktisch die Vertagung des Problems in eine vermeintliche zukünftige Regierungszeit manifestiert. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, damit nicht auch in Zukunft gilt, dass Datenschutz, Menschenwürde und Grundrechte am Werkstor oder an den Personaleingängen enden.


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Datum: 15.06.2009 - 18:03 Uhr
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