Hartz IV für Migranten: Paritätischer begrüßt Urteil des Landessozialgerichts NRW und empfiehlt

Hartz IV für Migranten: Paritätischer begrüßt Urteil des Landessozialgerichts NRW und empfiehlt EU-Zuwanderern Antragstellung

ID: 960561
(ots) - Als Sieg der Vernunft begrüßt der Paritätische
Wohlfahrtsverband das Urteil des nordrhein-westfälischen
Landessozialgerichts, mit dem einer in Deutschland lebenden Familie
aus Rumänien Anspruch auf SGB II-Leistungen zuerkannt wurde (Az.: L
19 AS 129/13). Der Verband fordert die Politik auf, Konsequenzen zu
ziehen und empfiehlt allen Betroffenen, Hartz IV zu beantragen und
gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.

"Es ist ein Gebot sowohl der Mitmenschlichkeit als auch der
Vernunft, allen europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich
gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende zu gewähren", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Aus Sicht des Verbandes ist
der bisherige Leistungsausschluss mit EU-Recht unvereinbar und sei
auch aus integrationspolitischer Sicht scharf zu kritisieren. "Die
Verweigerung von Leistungen nach dem SGB II führt häufig zu einer
Spirale der Verelendung und zieht für die Betroffenen Probleme bei
Krankenversicherungsschutz, Bildung oder auch der Wohnungssuche nach
sich", warnt Schneider. "Statt junge Familien in Notunterkünfte,
Armut oder Schwarzarbeit zu drängen, sind Politik und Gesellschaft
gefordert, sie bestmöglich bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu
unterstützen."

Der Paritätische fordert den Gesetzgeber auf, Konsequenzen aus dem
Urteil zu ziehen und schnellstmöglich eine entsprechende
Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Allen Betroffenen rät der
Verband, umgehend Hartz IV zu beantragen und bei ablehnenden
Bescheiden gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Die Sorgen der
Kommunen, die nun eine Kostenlawine auf sich zurollen sehen, teilt
der Verband nicht. "Der Alarm der Kommunen ist unbegründet, zumal es
hier ja auch um die Lösung eines in erster Linie städtischen Problems


geht. Hartz IV wird vom Bund gezahlt, die Kommunen müssen nur für die
Kosten der Unterkunft aufkommen. Da gleichzeitig bestehende kommunale
Notprogramme überflüssig werden, kann unterm Strich sogar mit einer
Entlastung der Kommunen gerechnet werden - in der Sache sowieso aber
auch finanziell."



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636-305, E-Mail:pr@paritaet.org

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Datum: 11.10.2013 - 11:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Kommune



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