WestLotto bietet Mustervertrag, um Streit zu vermeiden
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat für heute ein Urteil
im Streit zwischen einem Lottogewinner und dessen Ex-Frau
angekündigt. Diese fordert im Zuge der Scheidung 242.500 Euro der
Gewinnsumme als sogenannten Zugewinnausgleich, obwohl das Paar
bereits zum Zeitpunkt des Lottogewinns nicht mehr zusammenlebte.
Musterverträge wie die von WestLotto können helfen, einen
juristischen Streit zu vermeiden.
"Nicht immer können Lottospieler ihr Glück auch uneingeschränkt
genießen. Manchmal ist es nicht so einfach zu klären, wer an dem
Gewinn beteiligt werden muss", sagt Axel Weber, Leiter der
Unternehmenskommunikation von WestLotto. Hin und wieder landen solche
Streitigkeiten sogar vor Gericht - nicht nur bei Scheidungsverfahren,
sondern auch bei Tippgemeinschaften. Um juristische Unsicherheiten
sowie den Gang zum Gericht zu vermeiden, hat WestLotto einen
Mustervertrag für die Bildung von Tippgemeinschaft ausgearbeitet.
Grundsätzlich gilt: Wer den Spielschein besitzt, gewinnt auch das
Geld. "Doch gerade bei Tippgemeinschaften kann es über die Frage, wer
an dem Gewinn beteiligt werden muss, zum Streit kommen", sagt Weber.
Hier hilft ein Vertrag unter den Mitspielern. Das Formular umfasst
eine Seite, ist leicht auszufüllen und muss von jedem Mitglied
unterschrieben werden. So ist klar, wer am Gewinn beteiligt werden
muss. Weber: "Dann müssen die Mitspieler 'nur' noch auf die richtigen
Zahlen setzen."
Schwieriger ist der Fall bei Eheleuten, die sich scheiden lassen.
Liegt kein Ehevertrag vor, muss das seit der Heirat angehäufte
Vermögen - und damit auch ein Lottogewinn - gleichmäßig verteilt
werden. Anders sieht es aus, wenn eine Gütertrennung vereinbart
wurde. "In dem Fall steht nur demjenigen der Gewinn zu, der auch den
Lottoschein abgegeben hat und besitzt", erläutert Axel Weber.
Übrigens muss sich kein Gewinner Gedanken darüber machen,
inwieweit er seinen Gewinn mit dem Finanzamt "teilen" muss. Die
Gewinne sind uneingeschränkt steuerfrei und müssen somit nicht in der
Steuererklärung angegeben werden.
Link zum Mustervertrag: http://ots.de/GVDQg
Pressekontakt:
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Axel Weber
Tel.: 0251-7006-1341
Fax: 0251-7006-1399
E-Mail: axel.weber@westlotto.com
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Datum: 15.10.2013 - 11:05 Uhr
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