Lehmann Brothers-Skandal

Lehmann Brothers-Skandal

ID: 96289

Entschädigungspläne der Citibank - reine Augenwischerei?



(firmenpresse) - Jena, 18. Juni 2009. Lehman Brothers-Zertifikateinhaber schöpfen weiter Hoffnung. Nachdem in wenigen Einzelfällen bereits kulante Entschädigungen durch Banken geleistet wurden, wollte nunmehr auch die Citibank (Düsseldorf) angeblich großzügig agieren. Bei genauerer Betrachtung dürfte sich der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ausgehandelte Entschädigungsplan in vielen Fällen, so die Meinung von Anlegerschutzanwälten, aber als fauler Kompromiss erweisen.

Lediglich 27 Millionen Euro sollen nämlich an die Anleger ausgezahlt werden. "Dies wird in wenigen Einzelfällen vielleicht zu angemessenen Entschädigungen führen, als Gesamtlösung ist dieses Angebot jedoch untragbar," betont Sascha Giller, Rechtsanwalt der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Berücksichtige man die gesamte Anlagesumme der Citibank-Kunden, dränge sich die Vermutung auf, dass die Bank hier gerade einmal ihre Provisionen zurückbezahle.

Zudem wurde ein Punktekatalog aufgestellt, nach welchem die Entschädigungshöhe ermittelt wird. Je mehr Punkte man in den einzelnen Kategorien sammelt desto größer wird am Ende die Entschädigung. "Dieser Punktekatalog ist höchst ungerecht", erklärt Rechtsanwalt Giller. So fühlen sich bereits viele Anleger diskriminiert. Beispielsweise wird das Alter des Kunden bewertet. So erhält ein Anleger der 49 Jahre alt ist keinen Punkt, während der 50-jährige punktet. Auch die unerfahrene 18-jährige Abiturientin bekommt im Gegensatz zum erfahrenen älteren Börsenprofi keine Punkte. Auch die weiteren Kriterien werden zurecht von Anlegerschützern kritisiert, so Giller.

Die Höhe des letztendlichen Entschädigungsangebotes dürfte im Regelfall ebenfalls enttäuschen. "Während die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, die an der Aushandlung des Kompromisses beteiligt war, auf eine durchschnittliche Entschädigung von 50 Prozent hofft - wohlgemerkt nur in den Fällen, in denen überhaupt eine Entschädigung erfolgen kann - ist nicht zu erwarten, dass sich diese Hoffnungen auch nur im Ansatz erfüllen werden. Die maximal erreichbare Entschädigung von 80 Prozent ist ohnehin fast nur rechnerisch möglich und reine Augenwischerei", meint Sascha Giller.



Zudem gibt es zahlreiche Ausschlussgründe. Viele dieser Gründe sind den Betroffenen noch völlig unbekannt und so hoffen derzeit zahlreiche Anleger auf eine Entschädigung, die nie kommen wird. Zum einen sind diejenigen Anleger ausgeschlossen, die vor Juni 2006 gezeichnet haben oder die ihre Ansprüche bereits gerichtlich geltend machen. Letzteres ist verständlich und bestätigt das Vorgehen zahlreicher Anlegerschutzanwälte, zunächst außergerichtlich alle Verhandlungsspielräume zu nutzen. Auf Ersteres hätte man aus Kulanz aber durchaus verzichten sollen.

Ausgeschlossen sind ferner die Anleger, deren Risikoprofil als "wachstumsorientiert" eingestuft wurde. "Hier bleibt ein sehr fader Beigeschmack, da auch der Verbraucherzentrale nicht verborgen geblieben sein kann, dass nach Auskunft vieler Anleger die Risikoprofile zum Teil willkürlich angepasst wurden und, vom Anleger oft unbemerkt, unzutreffende Informationen enthalten", begründet Rechtsanwalt Giller seine Meinung.

Die von der Bank erstellten Profile fließen auch mehrfach in die Punktetabelle ein und sorgen damit insgesamt für ungerechte Ergebnisse. Denn es sind häufig die angepassten Risikoprofile, die die Anleger wegen der falschen Angaben wütend werden lässt. Ebenfalls höchst ungerecht ist der Ausschluss von Anlegern, die bereits zuvor in Zertifikate investiert hatten oder innerhalb der letzten 12 Monate vor der Zeichnung Aktien geordert haben. Dass die Beratungen der Banken in Bezug auf Zertifikate jede Menge Kritikpunkte eröffnen, zeigt letztendlich auch das "kulante" Angebot der Citibank. Es steht damit aber auch nicht zu erwarten, dass die Beratung in Bezug auf ein wenige Wochen zuvor geordertes Zertifikat in einer anderen Art und Weise erfolgte. Betroffene Anleger werden durch eine solche Beratung dann aber auch nicht zu derart "erfahrenen" Anlegern, dass der Ausschluss einer Entschädigung gerechtfertigt sein könnte. Gleiches gilt für - zumal nicht weiter aufgeschlüsselte - Aktienkäufe.

"Sicher ist es nicht einfach, eine gerechte Lösung für alle zu finden und diese allgemein zu formulieren. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Citibank ist es jedenfalls nicht gelungen. Lediglich in Einzelfällen, die selbstverständlich sehr erfreulich sind, wird eine angemessene Entschädigung erfolgen. Positiv ist allerdings, dass sich die Citibank mit einer Verjährungshemmung einverstanden erklärt und so zumindest in zeitlicher Hinsicht kein unmittelbarer Klagedruck entsteht," stellt Giller fest.

Sofern Anleger zu den wenigen gehören, denen eine ausreichende Entschädigung zu Gute kommen würde, wäre es aber selbstverständlich sträflich, diese Gelegenheit nicht zu nutzen. "Anlegern raten wir daher, sich mit der Citibank in Verbindung zu setzen und sich ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen", so Rechtsanwalt Giller.

Weitere Informationen unter www.pwb-law.com


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PWB Rechtsanwälte

PWB Rechtsanwälte (Jena) ist überwiegend auf das Kapitalanlage-, Schadens- und das Opferrecht spezialisiert und vertritt sowohl private als auch institutionelle Kapitalanleger in bzw. aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Portugal, Frankreich, Südafrika, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Kanzlei wird im JUVE-Handbuch 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben

PWB Rechtsanwälte Jena ist eine der größten Anwaltskanzleien Mitteldeutschlands mit derzeit 14 spezialisierte Juristinnen und Juristen sowie mehr als 60 nicht juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

An den Erfahrungen im Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht und der konsequenten Wahrnehmung der Interessen auf Anlegerseite gewachsen, etabliert sich PWB Rechtsanwälte Jena seit 2007 zunehmend auch in anderen Bereichen auf Geschädigtenseite wie z.B. im Schadens- und Schmerzensgeldrecht, dem Unfall- und Versicherungsrecht sowie im Strafverfahren (Nebenklage, Zeugenbegleitung) und im Arbeitsrecht.

PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im „Roten Turm“
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 08
Fax. 03641 35 35 09
Mail: pwb(at)pwb-law.com
www. pwb-law.com



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

All4Press
Erich Jeske
Mrtinskloster 3
99084
Erfurt
info(at)all4press.de
0361 5506710
http://all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  TDS wächst am Standort Zwickau
	GRÜNE beantragen Streichung der Anschubfinanzierung für die European Business School (EBS)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.06.2009 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96289
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Philipp Wolfgang Beyer
Stadt:

Jena


Telefon: 03641 35 35 08

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 404 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lehmann Brothers-Skandal
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PWB Rechtsanwälte Jena (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von PWB Rechtsanwälte Jena


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z