Impressumspflicht
Klage/ Abmahnung wegen Verstoß gegen Impressumspflicht abgewiesen
Anwalt Mainz, Anwalt Dresden, Urheberrecht, Abmahnung(firmenpresse) - Keine Impressumspflicht für ausländische Dienstanbieter
Für einen Webseitenbetreiber aus einem Nicht-EU-Staat besteht nicht die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass ausländische Dienstanbieter aufgrund des in den §§ 2a, 3 TMG geregelten Herkunftslandprinzip nicht verpflichtet sind, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz wegen angeblich behaupteter Verstöße gegen Verbraucherinformationsvorschriften auf der Webseite www.kreuzfahrtausfluege.com in Anspruch. Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, durch die dem Beklagten bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten wurde, als Domaininhaber der Domain kreuzfahrtausfluege.com einem Dritten die Nutzung der Domain für Wettbewerbszwecke zu gestatten, wenn dort Reisedienstleistungen angeboten werden, ohne dass der Webseitenbetreiber die Pflichtangaben nach § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Webseite angibt.
Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass der Klägerin gegen den Beklagten weder ein Unterlassungs- noch ein Schadensersatzanspruch zustehen.
Ein entsprechender Unterlassungsanspruch analog § 1004 BGB setze voraus, dass ein Diensteanbieter, der seinen Sitz in Ägypten hat und von dort aus, bestellbar über das Internet, Kreuzfahrtausflüge in Ägypten anbietet, verpflichtet ist, die Verbraucherinformationsvorschriften des § 5 TMG einzuhalten.
Ausländische Diensteanbieter seien allerdings aufgrund des in den §§ 2a, 3 TMG manifestierten Herkunftslandsprinzips nicht verpflichtet, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten.
Sobald sich eine wirtschaftliche Aktivität auf das Gebiet mehrerer Staaten auswirke, so bestehe die Gefahr, dass sie dort jeweils unterschiedlich beurteilt und damit der Wirtschaftsverkehr durch Anforderungen verschiedenster Art behindert wird.
"Das gemeinschaftsrechtliche Herkunftslandprinzip erlaubt dagegen eine einheitliche Beurteilung. Danach soll jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die von seinem Gebiet ausgehende Aktivität den gemeinschaftsrechtlichen Regeln entspricht; er übernimmt also die Aufsicht. Aus anderen Mitgliedstaaten stammende Aktivitäten dürfen nicht aus Gründen behindert werden, die in den durch Gemeinschaftsrecht, insbesondere durch eine Richtlinie koordinierten Bereich fallen. Daher ist für inländische Aktivitäten ein einheitlicher Mindeststandard einzuhalten, in ausländische Aktivitäten darf grundsätzlich nicht eingegriffen werden. ??
?..Das anwendbare Recht richtet sich in diesem Fall vielmehr nach den Regeln des internationalen Privatrechts. Insoweit ist entscheidend, dass das Vertragsstatut im Falle des Vertragsschlusses eines deutschen Verbrauchers mit einem Diensteanbieter, der seinen Sitz in Ägypten hat und Ausflüge für Touristen von Kreuzfahrten in Ägypten über das Internet anbietet, gem. Art. 29 Abs. 4 EGBGB i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 1 EGBGB bzw. Art. 6 Abs. 4 lit. a) i. V. m. Art. 4 Abs. 1 lit. a) Rom-I-VO ägyptischem Recht unterfällt. ??..Unterfällt mithin der gewünschte Vertragsabschluss des deutschen Verbrauchers ägyptischem Recht, gilt bezüglich der insoweit geforderten Verbraucherinformationsvorschriften nichts anderes. "
Es sei schließlich zu beachten, so das Gericht, dass die in § 5 Nr. 1 TMG geforderten Informationen auf deutsche Dienstanbieter zugeschnitten sind und es ? wie vom Beklagten eingewandt ? in Ägypten entsprechende Informationen unter Umständen gar nicht gibt.
______________________________________
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140
Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/anwalt/abmahnung-filesharing/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Start-Up Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und hilft ihnen bei der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung von Geschäftsideen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmer zu allen geschäftsrelevanten Themen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz sowie Marken- und Wettbewerbsrecht unterstützt. Auch die nähre Betrachtung von Konkurrenten und Mitbewerber mit einer ausführlichen Vor- und Nachteileinschätzung der zu realisierenden Geschäftsidee stellen einen Teil der Beratung dar. Insbesondere im Bereich der Neuen Medien werden Existenzgründer in die speziellen Problematiken des IT-Rechts und Medienrechts eingeführt. Denn speziell im Internet gelten insbesondere im Hinblick auf innovative Vertriebswege rechtliche Anforderungen deren Vernachlässigung schnell zu Ärger und gar Existenzbedrohung führen können.
Quintinsstraße 12, 55116 Mainz
Datum: 16.10.2013 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 962991
Anzahl Zeichen: 4627
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:
Mainz
Telefon: 061311448292
Kategorie:
Internet
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Impressumspflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lexkonnex (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
LEXKONNEX - Anwalt Mainz BGH 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15 Das Fehlen der Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel dar der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Der Sachverhalt: Der Kläger kaufte vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen
GmbH Einziehung ...
BGH 10.5.2016, II ZR Einziehung von Geschäftsanteilen: Zum Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter Sachverhalt: Der Kläger und Dr. R waren mit Einlagen i.H.v. je 25.000 ? Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der e-GmbH. Im Gesellschaftsvertrag ist v
Urheberrecht ...
Sachverhalt Die Klägerin betreibt im Internet unter dem Domainnamen "www. .de" ein elektronisches Branchenverzeichnis. Die Beklagte bietet in ihrem Ladengeschäft mit angeschlossenem Restaurant unter der Firma "Lebens-Kost" BioProdukte an. Sie verfügt über eine Internet-Homep
Weitere Mitteilungen von Lexkonnex
Die Ära der kostenlosen KI ist vorbei ...
13. Mai 2026 – Die Wirtschaftlichkeit großer Sprachmodelle steht kurz davor, mit der Unternehmensrealität zu kollidieren. Warum? In der ersten Phase der Einführung wurde KI meist in Form subventionierter, häufig nutzerbasierter, Preismodelle angeboten. Die Tokens schienen praktisch kostenlo
CGI modernisiert die Dateninfrastruktur im Columbus-Modul der ISS ...
12. Mai 2026 – CGI (NYSE: GIB) (TSX: GIB.A), eines der weltweit führenden IT- und Business-Consulting-Unternehmen, modernisiert im Auftrag der Europäischen Weltraumorganisation ESA die Dateninfrastruktur im Columbus-Modul der Internationalen Raumstation ISS. Das „Columbus Data Management I
Lokal verwurzelt, das „Herz“ der Lieferkette stärken – Das Berliner Distributionszentrum von AEGOG sichert die deutsche Industrieversorgung ...
In der deutschen Baustoff- und Möbelindustrie entscheiden Reaktionsgeschwindigkeit und Stabilität der Lieferkette oftmals über den Erfolg nachgelagerter Unternehmen. Das in Berlin ansässige „AEGOG PLATTEN FACHMARKT BERLIN“ (AEGOG Platten-Distributionszentrum Berlin) ist genau ein solches zen
Mitteilung zur Neuausrichtung der Geschäftsstruktur der Marke AEGOG in der Asien-Pazifik-Region ...
Sehr geehrte Kunden, Partner und Freunde, Die Robert Family GmbH, Deutschland (im Folgenden „das Unternehmen“) gibt hiermit die formelle Anpassung der Geschäftsstruktur ihrer Marke AEGOG für den globalen Markt bekannt. Um das langfristige Wachstum der Marke AEGOG im asiatischen Markt weite
Revolution im Hörbuchmarkt: KI?Stimmen setzen neue Qualitätsstandards ...
Der innovative Hörbuchverlag Stufenwerk Verlag kündigt seinen offiziellen Start an und setzt dabei auf eine klare Mission: Hochwertige Hörbücher weltweit verfügbar machen - produziert ausschließlich mit modernster KI?Sprachtechnologie. Während der Markt traditionell auf menschliche Spreche
HSMA Deutschland e.V. startet Bewerbungsphase für Social Media Award 2026 ...
Die Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e.V. eröffnet die Bewerbungsphase für den Social Media Award 2026 und richtet sich damit erneut an Hotels oder Hotelgruppen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihre digitalen Kommunikationsstrategien erfolgreich sowie nach
CGI und OpenAI beschleunigen mit dem KI-Coding-Agenten Codex die Software-Entwicklung ...
Eschborn, 7. Mai 2026 – CGI (NYSE: GIB) (TSX: GIB.A), eines der weltweit größten unabhängigen IT- und Business-Consulting-Unternehmen, erweitert strategisch seine globale Partnerschaft mit OpenAI. Im Mittelpunkt steht der KI-Coding-Agent Codex. Die Lösung ermöglicht es Unternehmen, KI-Agenten
Asendia und Singapore Post bündeln Kräfte für grenzüberschreitenden E-Commerce ...
Gemeinsames Angebot positioniert Singapur als zentrales Gateway für ein- und ausgehende E-Commerce-Sendungen in APAC und unterstützt Händler beim Übergang zur neuen EU-Zollregelung 2026. Asendia, einer der weltweit führenden Anbieter im internationalen E-Commerce und Postversand, gibt heute
Jugendliche fordern mehr Schutzräume im Internet ...
Jasmina Hostert, bildungs- und jugendpolitische Sprecherin: Die neue, repräsentative UNICEF-Umfrage unter 14- bis 16-Jährigen zeigt: Eine große Mehrheit an Jugendlichen spricht sich für bessere Inhaltsfilter, sichere Voreinstellungen und mehr Verantwortung der Plattformbetreiber aus - und nicht
DAZN und DFL erzielen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Piraterie: Gericht ordnet Sperrung der Website livetv.sx in Deutschland an ...
- Gemeinsamer Durchbruch: DAZN und die DFL erwirken die Sperrung der größten illegalen Sport-Streaming Webseite livetv.sx - Langjähriger Piraterie-Hotspot: Nach über 13 Jahren massiver Piraterie wird einer der zentralen Akteure illegalen Sportstreamings gestoppt - Die Entscheidung markiert eine




