Claims Conference begrüßt Überprüfung von Ghettorentenbescheiden. Versicherer werden von Amts we

Claims Conference begrüßt Überprüfung von Ghettorentenbescheiden. Versicherer werden von Amts wegen aktiv

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Claims Conference begrüßt Überprüfung von Ghettorentenbescheiden



(pressrelations) - >Versicherer werden von Amts wegen aktiv

Frankfurt am Main, 17. Juni 2009 - Die Claims Conference begrüßte die Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die bisher abgelehnten Anträge ehemaliger Ghettoarbeiter von Amts wegen im Sinne der jüngsten Rechtsprechung zu überprüfen. Auch die Zusage einer schnellen und unbürokratischen Umsetzung durch den DRV Bund erfuhr seitens der Interessenvertretung der Holocaust-Überlebenden in aller Welt große Zustimmung. "Angesichts des fortgeschrittenen Alters und des oft fragilen Gesundheitszustands der ehemaligen Ghettoarbeiter ist schnelles und unbürokratisches Handeln das oberste Gebot", sagte Georg Heuberger, der Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. "Ich bin optimistisch, dass auch andere noch offene Fragen wie die Rückwirkung der Renten einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden", so Heuberger weiter.

Die DRV Bund hatte in einer Pressemitteilung vom 16. Juni erklärt, dass sie die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schnell und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen umsetzen werde. Dazu gehöre auch, dass alle bisher abgelehnten Anträge auf Leistungen nach dem ZRBG von Amts wegen aufgegriffen und im Sinne der neuen Rechtsprechung überprüft und entschieden würden

Die Urteile des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts Anfang Juni haben weitreichende Folgen für viele der ehemaligen Ghettoarbeiter. Holocaustüberlebende, deren Anträge wegen fehlender oder zu geringfügiger Entlohnung, zu geringem Alter oder wegen nicht freien Willensentschlusses abgelehnt wurden, können jetzt auf der Basis der Urteile doch noch auf eine Bestätigung ihres Rentenanspruchs hoffen. Rund 95 Prozent der gut 70.000 Anträge auf Zahlung einer Rente nach dem Ghettorentengesetz (ZRBG) waren von den zuständigen Rentenversicherungsbehörden in der Vergangenheit angelehnt worden.


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Cornelia Maimon Levi


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Datum: 17.06.2009 - 13:51 Uhr
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