"Immobilien Development Indien II" Fonds: Anlegergelder in Millionenhöhe verloren?

"Immobilien Development Indien II" Fonds: Anlegergelder in Millionenhöhe verloren?

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(firmenpresse) - München, den 17. Oktober 2013: Wie das Informations- und Kulturprogramm NDR Info Anfang Oktober berichtete, sollen bei dem Immobilienfonds Immobilien Development Indien II Anlegergelder in Millionenhöhe in indischen Slums „versenkt“ worden sein. Bei den Anlegergeldern handelt es sich um Fondskapital, das mehr als 1.700 Anleger im Jahr 2008 in den Immobilienfonds Indien II investiert haben. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen demnach 84 Millionen Euro.

Empfohlen worden ist der Fonds nach dem Bericht von NDR Info von Bankberatern und freien Anlageberatern. Hierbei wurde aber wohl nicht immer auf die erheblichen Risiken des Fonds, der in Immobilienprojekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad investiert, hingewiesen. Dies ist insbesondere deswegen problematisch, weil der Immobilien Development Indien II nach NDR Info mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. So berichtet das Magazin, dass ein Projekt des Fonds aufgrund massiver Proteste von Slumbewohnern inzwischen aufgegeben worden sei. Auch ein weiteres Bauprojekt, das "Tech-Oasis", geht zurzeit anscheinend nicht voran, wie die Fondsgesellschaft den Anlegern in einem aktuellen Schreiben mitteilt: "Mehrere Bauern haben Ansprüche auf von ihnen genutzte Grundstücke gestellt (…). Einige Bauern befinden sich noch auf dem Grundstück und verrichten ihre landwirtschaftlichen Arbeiten." Dies macht nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich alles andere als einen seriösen Eindruck.

„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Luber. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen: „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind. Anlageberatern kommen nach der Recht-sprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.



Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de
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Datum: 21.10.2013 - 11:19 Uhr
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