STADLER / PILTZ: Symbolpolitik mit rechtsstaatlichen Nebenwirkungen

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STADLER / PILTZ: Symbolpolitik mit rechtsstaatlichen Nebenwirkungen



(pressrelations) - >BERLIN. Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzes über Internet-Sperren in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Das Gesetz zur Internet-Sperrung, auf das sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, ist nicht geeignet, tatsächlich gegen das widerliche und schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen. Die Koalitionsfraktionen streuen den Menschen Sand in die Augen und gaukeln ihnen vor, entschieden gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen. Tatsächlich aber sind Internet-Sperrungen kein taugliches Mittel.

Für einen untauglichen Ansatz nimmt die Bundesregierung aber erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf. Die von der SPD durchgesetzten Änderungen im Gesetzentwurf sind weiße Salbe auf der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. So gibt es nach wie vor keine rechtsstaatliche einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.

Die Instrumentalisierung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, um dem Verfahren einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben, ist unerträglich. Peter Schaar ist darin zuzustimmen, dass es nicht seine Aufgabe sein kann, die Einschränkung der Informationsfreiheit zu legitimieren.

Die Koalition verweigert sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität und ignoriert die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle.

Völlig unklar bleibt auch der mit der heißen Nadel gestrickte Versuch, die Zugangsprovider vor zivilrechtlicher Haftung zu schützen. Ein solcher Eingriff in das Haftungsregime des Telemedienrechts kann nicht einfach en passant mitbeschlossen werden.

Die Koalition beweist wieder einmal, dass sie von parlamentarischen Rechten nichts hält ? und drückt jetzt ein Spezialgesetz ohne ausreichende Beratung schnell durch. Besonders schlimm ist dabei, dass sie die inzwischen 135.000 Menschen ignoriert, die eine E-Petition unterstützen und deren Anhörungsrecht nach der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses nunmehr völlig ins Leere laufen muss.




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Datum: 18.06.2009 - 11:41 Uhr
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