Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

ID: 96678

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich



(pressrelations) - >Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung bedürfe.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch im außergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist. Vergleichsmaßstab ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die Kosten vernünftig abwägt . Ein vernünftiger Rechtsuchender darf sich unabhängig von Begründungspflichten aktiv am Verfahren beteiligen. Für die Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen würde, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist. Im vorliegenden Fall benötigte die Beschwerdeführerin fremde Hilfe wegen eines rechtlichen Problems, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte.

Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.



Auch wenn sich im Einzelfall ein objektiver Mehrwert anwaltlicher Beteiligung gegenüber behördlicher Beratung nicht empirisch voraussagen lässt, handelt es sich bei einer zusätzlichen und von außen kommenden Durchsetzungshilfe im Widerspruchsverfahren grundsätzlich um eine geeignete Maßnahme zur Effektivitätssteigerung des Verfahrens.

Dies ist insbesondere wegen des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengelds II von Bedeutung. Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden Wirkung des Vorverfahrens und seiner Verbindung zum Klageverfahren ist auf eine möglichst effektive Gestaltung des Vorverfahrens zu achten.

Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung der Beratungshilfe angesehen werden.


http://www.bundesverfassungsgericht.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  STADLER / PILTZ: Symbolpolitik mit rechtsstaatlichen Nebenwirkungen Landesregierung begeht Bruch des Wahlversprechen auf bessere Qualität in Kitas - GRÜNE: Eltern und Kinder sind die Verlierer
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.06.2009 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96678
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 308 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen ...
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A

75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec

In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht


Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht


STADLER / PILTZ: Symbolpolitik mit rechtsstaatlichen Nebenwirkungen ...
> BERLIN. Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzes über Internet-Sperren in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gi

Auf die Union ist in der Frage CCS kein Verlass ...
> Zu der Verschiebung der Beschlussfassung zum CCS-Gesetz sagt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Marco Buelow: Es ist schon ein Possenspiel, was die Union bei den Beratungen zum CCS-Gesetz auffuehrt. Bei den Verhandlungen der Koalitionsfraktionen haben sie ausschliessli

Verabschiedung des Haushaltsplans 2009 - GRÜNE: Schulden-Tsunami von CDU und FDP bringt Rekordverschuldung ...
f Tage ist es her, dass die hessische Landesregierung im Bundesrat in Berlin einer Grundgesetzänderung zugestimmt hat, die es dem Land spätestens in 10 Jahren verbietet, Kredite für die Finanzierung des Landeshaushalts aufzunehmen. Dies war übrigens nahezu die gleiche Landesregierung, die unter

Familienministerin von der Leyen zeichnet BfR als familienfreundlichen Arbeitgeber aus ...
> Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) heute das Zertifikat "berufundfamilie" verliehen. Sie hat das Institut damit für seine Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgezeichnet. Das BfR hatte sich zuvor einer PrÃ


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z