Berliner Zeitung: Zum Urteil des EuGh zum VW-Gesetz:
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Landes spiegelt sich auch die Geschichte des ehemaligen
Staatskonzerns wider. VW bleibt also eine Art VEB Autokombinat,
irgendwo in Niedersachsen. Dass der EuGH das akzeptiert, verdient
Respekt. Massiv war das Gericht zuletzt gegen die Sperrminorität der
goldenen Aktie vorgegangen, etwa bei der Telekom PT in Portugal. Der
EuGH hat mit seinen Entscheidungen zum Binnenmarkt lange das kühle
Bild von Europa als bloßem Wirtschaftsverbund geprägt. Das VW-Urteil
zeigt nun: Europa ist durchaus lernfähig.
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Datum: 22.10.2013 - 16:23 Uhr
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