Badische Neueste Nachrichten: Ein Triumph
ID: 967020
deutschen Staates. Das Land Niedersachsen behält seine Vetomacht beim
Wolfsburger Autobauer - kann damit unliebsame Standortentscheidungen
oder feindliche Übernahmen auch künftig gemeinsam mit den starken
Arbeitnehmervertretern verhindern. Dieses Urteil des EuGH ist ein
Triumph für Deutschland - nicht nur weil es damit
Millionen-Strafzahlungen an die EU entgeht. Seit zehn Jahren streitet
Berlin mit den Brüsseler Wettbewerbshütern über die Sonderregeln des
VW-Gesetzes. 2007 schloss sich der Europäische Gerichtshof der
Auffassung der EU-Kommission an und urteilte, das VW-Gesetz schränke
den freien Kapitalverkehr ein. Das Entsenderecht von staatlichen
Vertretern in den Aufsichtsrat und das Höchststimmrecht von 20
Prozent kippte Deutschland daraufhin. An der Sperrminorität von 20
Prozent statt der sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent wurde
festgehalten, was Niedersachsen mit seinem Aktien-Anteil ein
Vetorecht sichert. Das Vorgehen Deutschlands war rechtens, haben die
Luxemburger Richter nun geurteilt. Berlin habe das Urteil von 2007
angemessen umgesetzt. Genau das hatte die Kommission, die auch die 20
Prozent-Sperrminorität kippen wollte, bezweifelt. Für Niedersachsen
und die dortigen Produktionsstandorte hat sich das VW-Gesetz als
Segen erwiesen. Es hat zu einer guten, langfristig orientierten
Unternehmenskultur geführt, Arbeitsplätze gesichert und aus
Volkswagen das gemacht, was es heute ist. Brüssel bleibt trotzdem als
Wettbewerbshüter ein starker Anwalt der Verbraucher. Denn nur wo
Konkurrenz herrscht, purzeln Preise.
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Klaus Gaßner
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Datum: 22.10.2013 - 22:45 Uhr
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