Weser-Kurier: Zur Entscheidung zum VW-Gesetz schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seine

Weser-Kurier: Zur Entscheidung zum VW-Gesetz schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 23. Oktober 2013:

ID: 967015
(ots) - Alles andere wäre wirklich eine Überraschung
gewesen, selbst wenn gestern in Wolfsburg angeblich noch gezittert
wurde. Die europäischen Richter haben geurteilt, wie es sich bereits
in den vergangenen Wochen abzeichnete. Und dass jetzt Freude und
Erleichterung groß sind, ist nachvollziehbar. Ob es tatsächlich sogar
ein Sieg der Vernunft ist, wie ein regionaler SPD-Europaabgeordneter
im Überschwang herausposaunte, sei mal dahingestellt. Immerhin
profitiert VW selbst als global agierender Konzern nicht unerheblich
vom freien und ungehinderten Kapitalverkehr und Binnenmarkt. Die
besondere Position von Bund und Land begründet sich weit zurück in
der Geschichte der Wolfsburger. Quasi als Wiedergutmachung für in der
NS-Zeit beschlagnahmtes Gewerkschaftsvermögen erhielt die
Arbeitnehmervertretung beim Autobauer in den Aufbaujahren nach dem
Krieg einen ungewöhnlich großen Einfluss auf die Entscheidungen im
Unternehmen. So mussten bei der Umwandlung zur Aktiengesellschaft
diese Extraregelungen in die neue Rechtsform hinübergerettet werden.
Wobei man zugestehen kann, dass die tatsächlich merkwürdigen
Eigenarten des ursprünglichen VW-Gesetzes aus den Sechziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts mittlerweile schon abgeschafft sind.
Geblieben ist die sogenannte abgesenkte Sperrminorität: Es ist nach
deutschem Aktiengesetz legal möglich, Satzungsänderungen
herbeizuführen, die spezielle Kapitalmehrheiten für bestimmte
Beschlüsse vorsehen. Und es gibt auch andere Unternehmen, die auf
diese Art - vor allem feindliche - Übernahmen erschweren. Das war
aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Auch wenn die gestrige
Entscheidung nun einen Schlusspunkt im EU-Streit setzt, VW
beschäftigt die Gerichte weiter. Jetzt steht die juristische
Aufarbeitung des Porsche-Deals an. Gerade schieben die Richter in
Braunschweig und Hannover noch die Zuständigkeiten hin- und her oder


die Terminierung gleich ganz auf die lange Bank. Der Ausgang dieser
Schadenersatzverfahren ist offen. Das kann wirklich noch spannend
werden.



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Weser-Kurier
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Datum: 22.10.2013 - 21:58 Uhr
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