DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt

DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt

ID: 967910
(ots) - Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich

24.10.2013 09:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt

Wie die Deutsche Börse AG bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 9.
September 2013 mitgeteilt hatte, hat ihre 100-prozentige
Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), den
Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung mit U.S.-Klägern zugestimmt,
die u.a. noch der Unterzeichnung durch eine bestimmte Anzahl Kläger
bedurfte.

Die erforderliche Anzahl an Unterschriften wurde heute erreicht.

Clearstream wird jetzt gemeinsam mit den Anwälten der Kläger beim
zuständigen U.S.-Gericht Antrag auf Klageabweisung der unmittelbar gegen
Clearstream gerichteten Klagen stellen. Sobald das U.S.-Gericht die Klagen
abgewiesen hat, wird der Vergleich wirksam.


Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
E-Mail: ir@deutsche-boerse.com
Internet: www.deutsche-boerse.com
ISIN: DE0005810055, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6
WKN: 581005, A1RE1W, A1R1BC
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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