Eva Bulling-Schröter: Richter missachten Schutzbedürfnis vor Gentechnik
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Verbraucher, die sich vor genmanipulierter Pflanzen schützen wollen.
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es ein Nebeneinander von
gentechnisch veränderten Pflanzen und normaler Landwirtschaft nicht
geben kann", erklärt Eva Bulling-Schröter, Umweltexpertin der
Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem
Verfahren, in dem ein Imker sich vor dem Genmais MON 810 des
Unternehmens Monsanto schützen wollten. Bulling-Schröter weiter:
"Wer vom Gericht Schutz vor gentechnisch veränderten Pflanzen
erwartet hatte, wurde enttäuscht. Der betroffene Imker hatte geklagt,
um die mögliche Zerstörung seiner wirtschaftlichen Existenz
abzuwenden. Sein Honig war durch Gentechnikpollen verunreinigt worden
und damit nicht mehr absetzbar. Nun hat ihm das Gericht faktisch
bescheinigt, dass das Interesse von Imkern, garantiert
gentechnikfreien Honig herzustellen, nicht schutzbedürftig ist. Dass
MON 810 inzwischen in Deutschland verboten ist, ändert daran nichts.
Seine Neuzulassung ist demnächst möglich. Die Richter meinten daher,
dass dann auch das Pollen-Problem gelöst sein würde, schließlich
werde es im Rahmen der Neuzulassung auch eine Honigzulassung geben.
Einwände von Imkern, ihre Kunden würden nach gentechnikfreien
Produkten verlangen, interessierten das Bundesverwaltungsgericht
offenkundig nicht."
Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 25.10.2013 - 12:52 Uhr
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