Änderungen im Steuerrecht
ID: 970954
1.) Gutschriften
Gutschriften stellt der Leistungsempfänger dem Leistenden aus (während der Leistende eine Rechnung an den Leistungsempfänger ausstellt). Hier, und nur hier, ist das Wort ?Gutschrift? zu verwenden.
Will der Leistende bspw. seine frühere Rechnung korrigieren und dem Kunden einen Betrag x ?gutschreiben?, darf diese Korrektur-Rechnung nun nicht mehr ?Gutschrift? heißen. Sie sollte als ?Korrekturbeleg? oder ?Storno-Rechnung? o.Ä. bezeichnet werden.
Der Empfänger einer Gutschrift muss prüfen, ob die Bezeichnung korrekt ist, und andernfalls umgehend schriftlich widersprechen.
2.) Leistung an ausländische Empfänger
In den so genannten Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, und nicht, wie üblich, der Leistende. In solchen Fällen ist der Rechnungsstellende Leistende künftig verpflichtet, die Angabe ?Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers? auf die Rechnung zu schreiben. Die Finanzverwaltung will dabei auch den englischen Begriff ?reverse-charge? akzeptieren. Eine Formulierung in der Landessprache des Rechnungsempfängers ist nicht erforderlich.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 29.10.2013 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 970954
Anzahl Zeichen: 2020
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Änderungen im Steuerrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).