Neue Gefahr für Steuersünder ? Gruppenanfragen statt CD-Ankäufen
Die Neuregelungen des OECD-Musterabkommens erweitern die Möglichkeit des Fiskus, unversteuerte Kapitalerträge bei ausländischen Banken aufzuspüren. Die Gefahr für Steuersünder ist größer als je zuvor.
Rechtsanwalt Meyer: "Bereits seit einem Jahr gehören nach Auffassung der OECD Gruppenanfragen zum Standard. Diese Standards müssen die OECD-Mitgliedstaaten beachten, wenn über Amtshilfeabkommen verhandelt wird. Diese Gruppenanfragen umfassen insbesondere auch Steuerpflichtige, deren Person der Auskunft fordernde Staat zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht kennt." Jetzt schon ist klar, dass diese Gruppenanfragen auch explizit verwendet werden dürfen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. D. h., dass die Ergebnisse einer solchen Gruppenanfrage geradewegs an die Steuerfahndung gehen. Rechtsanwalt Meyer: "Es gibt hier zwar formale Grenzen, die zu beachten sind. Insbesondere sind sogenannte "Fishing expeditions" unzulässig, bei denen also ohne konkrete Anhaltspunkte Daten über beliebige Personen abgefragt werden. Liegen aber im Heimatstaat, also in Deutschland, bereits hinreichende Verdachtsmomente vor, ist der betroffene Staat zur Auskunft verpflichtet."
Dieser Wandel in der Rechtsansicht ist deswegen wichtig, weil insbesondere die Schweiz nach ihrer bisherigen Praxis Auskunft nur in Fällen erteilt hatte, in denen ein Steuerbetrug vorlag. Dieser unterscheidet sich von der Steuerhinterziehung durch die arglistige Täuschung der Finanzbehörden, während nach deutscher Auffassung für eine Steuerhinterziehung bereits unvollständige Angaben ausreichen. Es ist zu erwarten, dass diese bisherige Spruchpraxis der Schweizer Gerichte, die zahlreiche deutsche Steuerpflichtige vor weiteren Nachfragen bewahrt hat, in absehbarer Zeit fällt. Dann müssten Schweizer Banken auf Anfrage der Bundesrepublik auch Auskunft über Kontoinhaber erteilen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Welche dies sind, hängt im Wesentlichen davon ab, worauf die Bundesrepublik Deutschland ihr Auskunftsersuchen stützt.
Steueranwalt Meyer von BLTS: "Völlig unklar ist derzeit noch, wie die zeitliche Begrenzung dieser Gruppenanfragen aussieht. Zwar gibt es bestimmte Übergangsbestimmungen, so dass an sich nur Sachverhalte erfasst werden, die nach dem 01.01.2011 entstanden sind. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass als Ergebnis einer solchen Gruppenanfrage dann auch Erkenntnisse über Steuerstraftaten vorliegen können, die vor diesem Datum stattgefunden haben. An die erste Gruppenanfrage können sich dann Auskunftsersuchen in Steuerstrafsachen anschließen. Es sollte daher niemand glauben, dass durch dieses Instrument nur die Steuerhinterziehungen der jüngeren Vergangenheit erfasst wären." Dann hilft meistens nur noch die Selbstanzeige.
Zusammengefasst wird daher auch in Zukunft die Ausgangslage für Steuerpflichtige mit verschwiegenen Zinseinkünften im Ausland nicht verbessern, sondern weiter verschlechtern. In den meisten Fällen ist und bleibt die steuerliche Selbstanzeige die einzige Möglichkeit, mit überschaubaren Kosten und vor allem ohne strafrechtliche Folgen aus dem Schlamassel herauszukommen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
selbstanzeige
schweiz
oecd
doppelbesteuerungsabkommen
steuersuender
steuersuender
cd
steuerhinterziehung
steuerfahndung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Jörg Meyer ist Strafverteidiger und leitet die Abteilung Steuerstrafrecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte. BLTS ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.
Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg
Datum: 30.10.2013 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 971878
Anzahl Zeichen: 4270
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Stahl
Stadt:
Regensburg
Telefon: +49941780390
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 493 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Gefahr für Steuersünder ? Gruppenanfragen statt CD-Ankäufen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Viele Sparer haben vor Jahren Lebensversicherungen zur Geldanlage abgeschlossen. Was damals als lukrativ verkauft wurde ist heute eine schlechte Geldanlage. Oftmals ist es schwierig, sich von diesen langlaufenden Verträgen zu lösen. Die Lösung: Der Widerruf Vielfach enthalten diese Lebensve
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg informiert ...
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst klargestellt, dass allein die Eintragung einer Marke noch nicht genügt, um sie gegen Wettbewerber durchzusetzen. Sie muss auch tatsächlich verwendet und ihr Missbrauch durch Dritte regelmäßig und konsequent unterbunden werden. Darauf weist die Regensburge
Steuergeheimnis am Ende ...
Die Europäische Union schafft das Bankgeheimnis für Ausländer ab. Nach langem Widerstand stimmten jetzt auch Luxemburg und Österreich auf dem EU-Gipfel in Brüssel dem umfassenden Informationsaustausch über Zinserträge in der EU zu. Die EU verschärft damit entscheidend den Kampf gegen Steu
Weitere Mitteilungen von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Globex erwirbt Titandioxid-Eisen-Konzessionsgebiet ...
Globex erwirbt Titandioxid-Eisen-Konzessionsgebiet Rouyn-Noranda, Quebec, Canada. GLOBEX MINING ENTERPRISES INC. (GMX – Toronto Stock Exchange, G1M – Frankfurt, Stuttgart, Berlin, München, Xetra und GLBXF – OTCQX International) ist erfreut, seine Aktion&am
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG ...
ADVA Optical Networking SE / Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG . Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktob
Timmins Gold meldet für das 3. Quartal 2013 Einnahmen in Höhe von 4,8 Millionen $ ...
Timmins Gold meldet für das 3. Quartal 2013 Einnahmen in Höhe von 4,8 Millionen $ Vancouver, British Columbia - Timmins Gold Corp. (TSX: TMM, NYSE MKT: TGD) (das "Unternehmen") gibt das Finanzergebnis des Unternehmens für das am 30. September endende 3. Quar
DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH&Co. KGaA: Edison Research veröffentlicht Update zur BVB-Aktie ...
DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH&Co. KGaA / Schlagwort(e): Research Update Borussia Dortmund GmbH&Co. KGaA: Edison Research veröffentlicht Update zur BVB-Aktie 30.10.2013 / 16:05 --------------------------------------------------------------------- Die Edison Research Investment Ltd., L




