Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Internet-Flatrate-Urteil
ID: 972012
Drosseln verboten! Wer eine Flatrate bucht, muss auch in vollem
Umfang beliefert werden. Das gilt zumindest bis zu einer Entscheidung
in der nächsten Instanz. Die Telekom wird garantiert in Berufung
gehen - die Datendienste sind ein lukratives Geschäft. Die Schlappe
vor Gericht hat der rosa Riese verdient. Wer die von der
Internetgemeinde geheiligte Netzneutralität durch Bevorzugung eigener
Produkte wie dem Online-Fernsehen infrage stellt, provoziert einen
Aufstand. 75 000 Unterzeichner der Online-Petition sind Beweis genug.
Doch wie bei Flatrate-Verträgen, so sollte auch im Telekom-Urteil das
Kleingedruckte beachtet werden. Grundsätzlich hat das Gericht die
Beschränkung des Netztempos ja eben nicht verboten. Die Verträge
dürfen nur nicht als Flatrate verkauft werden. Da der im Netz
transportierbaren Datenmenge physikalische Grenzen gesetzt sind,
werden Telekom und Co. um eine Beschränkung nicht herumkommen. Das
Urteil wird das Internet also nicht schneller machen. Dafür werden
die Verträge ehrlicher sein müssen - aber das ist doch auch schon
etwas.
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Datum: 30.10.2013 - 20:05 Uhr
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