Ladenöffnungszeiten

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(pressrelations) - >Joachim Herrmann: "Sonn- und Feiertage bleiben in Bayern geschützt ? Nicht selten einziger Tag für die Familien Berliner Gesetz für Bayern indiskutabel"

"Völlig überzogenen Aufweichungen des Schutzes unserer Sonn- und Feiertage erteile ich eine klare Absage. Der arbeitsfreie Sonntag muss als die Regel erhalten bleiben. Er ist oft der einzige Tag, an dem die Menschen Zeit für ihre Familien und Freunde haben. Wir brauchen verlässlich einen Tag, der nicht von Hektik und Alltag geprägt ist. In Bayern bleibt der arbeitsfreie Sonntag daher geschützt", sagte Innenminister Joachim Herrmann im Hinblick auf die Diskussion über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über die Verfassungsbeschwerde der evangelischen und katholischen Kirche gegen die Berliner Regelung.

Nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergegangen. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ermöglicht es, an insgesamt zehn Sonn- und Feiertagen eine Verkaufsstelle zu öffnen. Herrmann: "Diese Regelung geht viel zu weit und wird den Bedürfnissen der Menschen, insbesondere der Familien nicht gerecht. Wir werden in Bayern an den Regelungen des bei uns nach wie vor geltenden Ladenschlussgesetzes des Bundes festhalten und Ausnahmen auf wenige Fälle beschränken." Jede Gemeinde dürfe somit jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zulassen. "Damit ist klar: Die Sonn- und Feiertagsarbeit muss die Ausnahme bleiben", so der Innenminister.


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Datum: 22.06.2009 - 11:32 Uhr
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