SPD begrüßt BVG-Urteil zur Zuständigkeit der Kommunen für privaten Hausmüll
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SPD begrüßt BVG-Urteil zur Zuständigkeit der Kommunen für privaten Hausmüll
Wir begruessen das Urteil des Bundverwaltungsgerichtes Leipzig. Die SPD war immer der Meinung, dass die kommunalen Entsorgungsbetriebe grundsaetzlich fuer die Abfaelle aus privaten Haushaltungen zustaendig sind.
Private Haushalte muessen ihren Hausmuell einschliesslich der verwertbaren Bestandteile den oeffentlich-rechtlichen Entsorgern ueberlassen. Eine Ueberlassung an Dritte, also an private Entsorger, ist nicht rechtens. Von der Ueberlassungspflicht sind nur die Teile des Hausmuells, die der Abfallbesitzer selbst verwertet, ausgenommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung von BMU, SPD und Kommunen voll und ganz bestaetigt. Damit ist auch der "Kampf ums Altpapier" entschieden. Es ist privaten Entsorgungsfirmen nicht erlaubt, einfach verwertbare Abfallfraktionen, wie Altpapier, zu sammeln. Diese sogenannten gewerblichen Sammlungen sind schon dann verboten, wenn sie mehr als geringfuegige Auswirkungen auf die Organisations- und Planungssicherheit des oeffentlich-rechtlichen Entsorgers haben.
Mit diesem Urteil ist die Rosinenpickerei der privaten Entsorgungswirtschaft, also gewinnbringende Abfallfraktionen fuer sich zu sichern, gescheitert. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe koennen jetzt sicher planen. Der Buerger kann darauf vertrauen, dass sein Abfall, unabhaengig von den wirtschaftlichen Bedingungen, ordnungsgemaess entsorgt wird.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Datum: 22.06.2009 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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