Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Hausmüll
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Hausmüll
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das im Kampf um die Entsorgung von Altpapier zugunsten der Kommunen entschieden hat, als "bürgernah".
"Die Entscheidung des Gerichts ist bürgerfreundlich und entspricht dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern", stellt Ministerin Conrad fest. "Damit die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Daseinsvorsorge betreiben können, brauchen sie auch den Zugriff auf die verwertbaren Bestandteile von Haushaltsabfällen wie das Altpapier. Dies entscheidet auch über die Höhe von Abfallgebühren. Das Urteil stellt Klarheit her. Die Zeit der Rosinenpickerei für die privaten Versorger ist vorbei!"
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Datum: 23.06.2009 - 11:11 Uhr
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