Pro Generika fordert: Keine weitere Belastung der Generikaunternehmen für geplanten Verzicht auf AMNOG-Bestandsmarktaufruf
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Erhöhung des unbefristeten Zwangsrabatts von 6 auf 7 % und die
Verlängerung des Preismoratoriums geeinigt, um im Gegenzug auf den
sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte
Arzneimittel zu verzichten. Das AMNOG war 2011 eingeführt worden, um
patentgeschützte Arzneimittel einer Preisregulierung zu unterwerfen.
Nun wird festgestellt, dass der AMNOG-Ansatz für diejenigen
patentgeschützten Arzneimittel nicht umsetzbar ist, die vor 2011 in
Deutschland eingeführt worden sind. Damit wird das von der Politik
gesetzte Einsparziel des AMNOG verfehlt. Vor diesem Hintergrund haben
sich die Koalitionäre auf die Anhebung des unbefristeten
Zwangsrabatts und die Verlängerung des Preismoratoriums geeinigt.
Diese Maßnahmen wären eine weitere Belastung der Generikaunternehmen.
Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
"Generika stehen nicht im Fokus des AMNOG. Es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum Generikaunternehmen weiter zusätzlich
finanziell belastet werden sollen, nur weil das auf patentgeschützte
Arzneimittel ausgerichtete AMNOG-Einsparziel verfehlt wird."
Krankenkassen wenden bereits seit Jahren für immer mehr
Generikaversorgung immer weniger Mittel auf. Nach Abzug aller Rabatte
liegt der reale Anteil - also zu Werkspreisen und nach Abzug aller
Rabatte - den Generika noch an den Arzneimittelausgaben der
Krankenkassen haben, bei weniger als zehn Prozent. Das ist weniger
als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Mehrwertsteuer
auf Arzneimittel aufwenden muss. Dafür decken Generikaunternehmen
mehr als 73 % des gesamten Arzneimittelbedarfs der GKV. Tendenz
steigend.
Die gestern bekannt gewordenen Pläne einer Verlängerung des
Preismoratoriums würden dafür sorgen, dass ohnehin niedrige
Generikapreise auch in den kommenden Jahren auf dem Niveau des
Sommers 2009 eingefroren blieben. Dabei hat es in den vergangenen
Jahren spürbare Kostensteigerungen bei den Unternehmen gegeben, die
z. B. aus zusätzlichen regulatorischen Auflagen, Lohnsteigerungen
aufgrund von Tarifabschlüssen, gestiegenen Kosten für Rohstoffe und
Energie und der Inflation resultieren. Generikaunternehmen haben
keine Chance, diese Kostenanstiege zu kompensieren, zumal zu den
niedrigen Preisen noch Festbeträge und Rabattverträge hinzukommen.
"Eine nachhaltige Arzneimittelversorgung hat zur Voraussetzung,
dass Arzneimittel auch aus Sicht von Generikaunternehmen
wirtschaftlich angeboten werden können. Bei der konkreten
Ausgestaltung der gestrigen Vereinbarung muss daher darauf geachtet
werden, dass es zu keinen weiteren Belastungen der
Generikaunternehmen kommt", so Bretthauer abschließend.
Pressekontakt:
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Datum: 05.11.2013 - 13:24 Uhr
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