Kinderkommission für die Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern bei der Mitwirkung an Medienproduktionen
ID: 97612
Kinderkommission für die Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern bei der Mitwirkung an Medienproduktionen
Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist dieses Ergebnis außerordentlich unbefriedigend. Die Kinderkommission hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern und Säuglingen bei der Mitwirkung an Medienproduktionen ausgesprochen. Sie hält eine Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes in Medien für Kinder unter drei Jahren für erforderlich.
Da zu befürchten ist, dass auch in Zukunft vergleichbare Sendungen gesendet werden, regt die Kinderkommission die Einrichtung eines Ethikbeirates für die Produktion von Rundfunksendungen an. Ekin Deligöz, die Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt: "Wir wollen die Grundsatzdebatte, was Fernsehformate dürfen und was nicht, weiterführen. Es muss uns gelingen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder Rechte haben und dass auch das Privatfernsehen eine moralische Verantwortung trägt".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - Fernsehen
Dorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.06.2009 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 97612
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 344 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kinderkommission für die Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern bei der Mitwirkung an Medienproduktionen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).