BLL fordert schnelle Aufklärung in Sachen Gammelfleisch
ID: 976493
Gammelfleisch fordert der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) eine schnelle Aufklärung: "Sollten sich
die Behauptungen der ehemaligen Mitarbeiter dieses Betriebes
bewahrheiten, müssen sofort strafrechtliche Konsequenzen folgen",
fordert BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. "Wir haben in
Deutschland die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards im
Lebensmittelbereich, die tagtäglich mit großem Aufwand von der
Lebensmittelwirtschaft eingehalten werden. Es ist unerträglich, dass
einzelne Betriebe mit kriminellen Energien diesen Einsatz zu Nichte
machen und eine ganze Branche an den medialen Pranger stellen."
Der Fall in Bad Mergentheim, wo die Überwachungsbehörden in der
Vergangenheit offensichtlich keine Verstöße festgestellt haben sowie
die jüngsten Berichte aus Berlin zum Ausfall jeder zweiten
Lebensmittelkontrollen zeigen aber auch, dass die staatliche
Lebensmittelkontrolle dringend aufgestockt werden muss. "Überall ist
zu lesen, dass das Geld für Kontrolleure und Kontrollen fehlt. Hier
sollte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen künftig für eine bessere
Ausstattung gesorgt werden", erklärt Minhoff. Daneben sollten
natürlich auch die Unternehmen kontinuierlich prüfen, ob und
inwieweit die Effizienz ihrer Eigenkontrollen gegeben ist und diese
ggf. erhöhen.
Eine Pflichtgebühr für die öffentlichen Regelkontrollen, die von
den Unternehmen getragen werden sollen - wie vom Bundesrat gefordert
- lehnt der BLL jedoch strikt ab. "Es kann nicht sein, dass Betriebe,
die absolut einwandfrei arbeiten und sich nichts zu Schulden kommen
lassen, für Routinekontrollen zahlen müssen", sagt Minhoff. Etwas
anderes sei es, wenn aufgrund von Verstößen außerplanmäßige
Kontrollen notwendig würden, "dann müssen die Betroffenen
selbstverständlich zur Kasse gebeten werden." Der Bundesrat hatte in
seinem Beschluss zur Revision der sogenannten EU-Kontrollverordnung
die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel für verpflichtende
Gebühren bei Regelkontrollen stark zu machen. Damit würde die derzeit
geltende fakultative Regelung, wonach die Kontrollen aus dem
allgemeinen Steueraufkommen oder aus Gebühren finanziert werden,
zugunsten einer verpflichtenden Gebührenerhebung aufgegeben werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff@bll.de, Internet: www.bll.de
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Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 07.11.2013 - 13:23 Uhr
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