DVPT beteiligt sich an aktueller Anhörung zum "Routerzwang" bei Internetanschlüssen

DVPT beteiligt sich an aktueller Anhörung zum "Routerzwang" bei Internetanschlüssen

ID: 977387

Wahlfreiheit des Kunden muss sichergestellt bleiben



(PresseBox) - In der aktuellen Anhörung hat die Bundesnetzagentur Marktteilnehmer aufgefordert, sich zur Problematik des sogenannten "Routerzwangs" bei Internetanschlüssen zu äußern. Die zu klärende Frage bezieht sich darauf, ob dem Kunden eine Wahlmöglichkeit des Routers hinter dem Netzabschluss des Anbieters gelassen werden muss oder ob ein ausschließlich vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Gerät das Netzabschluss und Router beinhaltet zulässig ist. Verschiedene Anbieter haben durch die Konfiguration des Anschlusses beim Kunden keine Wahlfreiheit des Routers mehr zugelassen. Nun soll geklärt werden, inwieweit das zulässig ist und welche Auswirkungen das in der Zukunft auch im Hinblick auf Netzneutralität und freiem Angebot von Diensten entspricht.
Dabei stellen sich zwei wesentliche Probleme: zum einen besteht in entsprechenden Fällen nicht mehr die Möglichkeit, Router-Hardware von Drittanbietern einzusetzen, da die vorhandene Installation keine Schnittstelle anbietet, die einen transparenten Zugang so wie in der Vergangenheit zulässt, zum anderen besteht zunehmend die Gefahr, dass durch die immer "intelligenter" werdenden Router Netzbetreiber zukünftig Funktionen steuern und ggf. auch einschränken können. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Anbieter gerne sein eigenes Angebot vermarkten möchte und die Nutzung von anderen Diensten einschränken oder verhindern möchte. Die für den Kunden auf den ersten Blick vermeintlich schnellere Abwicklung im Servicefall kann dann auch die genannten Nachteile mit sich bringen. Nicht zuletzt wird der Router des Kunden im entsprechenden Fall eine voll integrierte Netzkomponente des Anbieters.
Aus Sicht des DVPT ist eine Verschmelzung von Netzabschluss und Router-Hardware ohne Wahlfreiheit für den Kunden nicht zu akzeptieren. Die Entscheidung über mögliche Einschränkungen und ggf. Verhinderung der freien Nutzung von Diensten und Angeboten muss dem Kunden überlassen bleiben. Bei direkter Verwendung der Hardware des Anbieters muss der Kunde deutliche Hinweise auf die möglichen Einschränkungen oder geänderten Nutzungsbedingungen erhalten.



Der [url=http://www.dvpt.de/]Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V.[/url] (DVPT) vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Sinne eines Anwenderfachverbandes und einer Verbraucherschutzorganisation. Er setzt sich für die Liberalisierung von Märkten, Vielfalt der Angebote und Chancengleichheit aller Geschäftsmodelle ein. Er sieht es als seine ureigenste Aufgabe an, eine neutrale und unabhängige Moderation zwischen den Anwendern und den Anbietern des Marktes im Sinne der Nutzer durchzuführen, um Innovationen und Marktentwicklungen zu fördern. Der DVPT zeichnet sich neben der Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung auch durch Unabhängigkeit und Neutralität aus. In Deutschland ist er eine bedeutende Interessenvertretung, denn kein anderer europäischer Verband beschäftigt sich bereichsübergreifend mit den Themen Post/Informationslogistik, IT, Telekommunikation, Dokumentenlogistik, Social Business und Zukunftsthemen. Durch ganzheitliche Betrachtungsweisen und einen neutralen Blick auf Abläufe in Unternehmen, kann er strategisch sinnvoll, wirtschaftlich effizient sowie prozessorientiert unterstützen. Er wurde 1968 als Verband der Postbenutzer e. V. gegründet und ist politisch und wirtschaftlich unabhängig. Der DVPT veranstaltet regelmäßig zu aktuellen Themen Anwenderseminare und Managementforen und schafft somit Kommunikationsplattformen für Geschäftskunden. Die DVPT-Akademie bietet Aus- und Weiterbildungsprogramme wie Seminare und zertifizierte Qualifizierungskurse an, um dem steigenden Informations- und Qualifizierungsbedarf gerecht zu werden.
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Datum: 08.11.2013 - 13:28 Uhr
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