ARAG Recht schnell... Aktuelle Urteile auf einen Blick
Ist in einem Mietvertrag die Kündigung der Wohnung nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt worden, muss sich nach dem Verkauf der Wohnung auch der neue Vermieter daran halten. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klargestellt (BGH, VIII ZR 57/13).
+++ Teure Namensänderung im Reisevertrag +++
Eine Klausel in einem Reisevertrag, die es dem Veranstalter ermöglicht, bei Namensänderungen beliebig hohe Kosten zu verlangen, ist unrechtmäßig. Berechnet werden dürfen laut ARAG nur tatsächlich entstehende Mehrkosten (LG München, Az.: 12 O 5413/13).
Langfassungen:
Mietvertrag gilt auch bei Vermieterwechsel
Ist in einem Mietvertrag die Kündigung der Wohnung nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt worden, muss sich nach dem Verkauf der Wohnung auch der neue Vermieter daran halten. Im zugrunde liegenden Streitfall mietete die Beklagte 1998 eine Wohnung im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Bei Vertragsschluss befanden sich in dem Gebäude drei einzeln vermietete Wohnungen. In § 4 des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrags heißt es unter anderem: "Die Vermieterin wird das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen". Im Juli 2006 verkaufte die ursprüngliche Vermieterin das Gebäude. Der notarielle Kaufvertrag enthielt eine an spätere Erwerber weiterzugebende Mieterschutzbestimmung, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und die Verwertungskündigung ausschloss. Der Weiterverkauf an die Kläger im Jahr 2009 erfolgte ohne die Mieterschutzbestimmung. Die Kläger legten die beiden Wohnungen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss zusammen und bewohnen sie seitdem. Sie kündigten das Mietverhältnis der Beklagten im Juli 2010, da sie die Wohnung der Schwester der Klägerin überlassen wollten. Die Beklagte widersprach der Kündigung. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage abgewiesen, das Landgericht hat ihr stattgegeben. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass eine Kündigung durch die im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Laut ARAG Experten tritt der Erwerber vermieteten Wohnraums anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Dies gilt auch für die Kündigungsbeschränkung (BGH, VIII ZR 57/13).
Teure Namensänderung im Reisevertrag
Eine Klausel in einem Reisevertrag, die es dem Veranstalter ermöglicht, bei Namensänderungen beliebig hohe Kosten zu verlangen, ist unrechtmäßig. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Veranstalter, bei dem die Namensänderung laut Kleingedrucktem bis zu 100 Prozent des Reisepreises oder sogar mehr kostete. Und zwar unabhängig davon, ob nur ein Tippfehler korrigiert oder ein Ersatzreisender benannt wird. Das ist eindeutig zu viel. Die Reiseveranstalter dürfen nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen, so das verbraucherfreundliche Urteil der Münchner Richter. Zur Begründung wurde laut ARAG Experten ausgeführt, dass höhere Forderungen Kunden derart abschrecken könnten, dass sie die Reise gar nicht erst antreten, statt beispielsweise den nach einer Heirat geänderten Namen umschreiben zu lassen. Die von einem Reiseveranstalter verwendete Klausel "Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises und mehr anfallen", wurde daher für unwirksam erklärt (LG München, Az.: 12 O 5413/13).
Die Texte finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/die-arag/presse/arag-recht-schnell/
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 13.11.2013 - 07:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 979554
Anzahl Zeichen: 3967
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Freizeitindustrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 724 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell... Aktuelle Urteile auf einen Blick"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Erstattung für gestrichene Flüge? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Urlauber, die ihre Ferien im asiatischen Raum verbringen wollen, damit rechnen müssen, dass Flüge aufgrund des Irankrieges gestrichen werden. In dem Fall haben betroffene Passagiere einen Anspruch auf Rückerstattung de
Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar
ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Energieblogger suchen Germanys Next Top EEG ...
(NL/5872491575) Das Voting hat entschieden: 96% der Blogleser wollen, dass sich die Energieblogger der Aufgabe annehmen, eine Wahl zum neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abzuhalten. Es soll ermittelt werden, welcher der vielen Vorschläge am besten für die Bürger-Energiewende geeignet ist.
Kerzenvielfalt für den Adventskranz ...
Fulda, 12. November 2013. Vier große und 20 kleine Kerzen auf einem alten Wagenrad - so sah der erste Adventskranz aus, den der Pädagoge und Theologe Johann Hinrich Wichern im Jahr 1839 erfand, um Kindern die Wartezeit aufs Fest zu verkürzen. Heute sind die Adventskränze kleiner, aber auch indiv
PRINZ startet mit Relaunch als digitale Marke (FOTO) ...
Seit heute ist PRINZ nach einem umfassenden Relaunch mit einem neuen Internetauftritt online. Der JAHRESZEITEN VERLAG (JALAG) in Hamburg baut PRINZ als wachstumsstarke Digitalmarke aus, die an die Stelle des Monatsmagazins tritt. Peter Rensmann, Geschäftsführer Special Interest Magazine, s
CITY-TRIP AUF ZWEI RÄDERN: JT TOURISTIK PRÄSENTIERT DIE BESTEN STÄDTE FÜR DIE ENTDECKUNG MIT DEM BIKE ...
Berlin, 12. November 2013 (w&p) - Es muss nicht immer die Metro sein: Immer mehr Großstädte entdecken den Nutzwert von zwei Rädern und installieren ganzjährig feste Stationen für ihre Version der City-Bikes. Ob Paris, Miami oder London - die Fortbewegung mit dem Fahrrad erfreut sich bei Bes




